8. Kapitalrückfluss, Kapitalabfluss
8.3 Phase 6: Kapitalabfluss (Entscheidungen) [UNT 8322]
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8.3.2 Entscheidungen zur Mittelverwendung
c) Position 6.3 (Steuern, Gebühren, Abgaben)
♦ Zum Sachverhalt
Jeder Unternehmer hat entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften Abgaben an den Staat und an andere Einrichtungen zu leisten.
Dies betrifft vor allem:
- Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer (ggf. aber auch Antrag auf Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen),
- Anteile des Unternehmers als Arbeitgeber in Bezug auf SV-Beiträge,
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft und ggf. zur Künstlersozialkasse,
- Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer, zur Einkommen- Körperschaftsteuer.
Auch diese Abgaben sind pflichtgemäß zu fälligen Terminen zu leisten und führen zwangsläufig zum Abfluss liquider Mittel.
♦ Fallbeispiel Max Muster e. K.
Aus der Darstellung der wirtschaftlichen Situation nach Abschluss der Phase 5 (siehe Seite UNT 8120) ist zu ersehen:1
- Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer: 6.283,30 EUR,
- Forderungen aus Vorsteuer: 1.445,90 EUR.
Daraus ergibt sich eine USt.-Zahllast von 4.837,40 EUR. Dieser Betrag wird per Banküberweisung bezahlt.
Es besteht ferner noch eine sonstige Verbindlichkeit in Bezug auf den Arbeitgeber-Beitrag zur Sozialversicherung in Höhe von 1.180,00 EUR. Auch dieser Betrag wird nunmehr per Banküberweisung bezahlt.
Folgende weitere Beträge sind noch offen, zu denen beim Unternehmer jedoch noch keine Zahlungsaufforderungen eingegangen sind, und somit noch nicht gebucht werden müssen:
- IHK-Beitrag: 130,00 EUR,
- Kfz-Steuer: 120,00 EUR,
- Beitrag zur Berufsgenossenschaft 700,00 EUR.
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