6.2  Phase 3: Leistungserstellung

6.2.5  Wirkungsgrade in der Leistungserstellung

b)  Wirtschaftlichkeit

Ein Unternehmen zu gründen, ist schon schwierig genug. Viel schwieriger ist es, als neues Unternehmen im marktwirtschaftlichen Leistungs- und Preiswettbewerb auch zu bestehen. Dazu bedarf es vor allem der konsequenten Anwendung grundlegender betriebswirtschaftliche Handlungsprinzipien. Zu diesen Handlungsprinzipien gehören vor allem das „Prinzip der Wirtschaftlichkeit“.

Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit orientiert darauf, im Vollzug des Geschäftsbetriebs insgesamt sowie auch in allen wichtigen Teilprozessen stets zu sichern, dass die jeweils erreichte LEISTUNG bzw. der erzielte ERTRAG (= Output) den dabei verursachten AUFWAND (= Input) übertrifft.
Wirtschaftlichkeit – als wichtiger Wirkungsgrad in Unternehmensprozessen – muss somit Werte größer 1,0 annehmen.

 

In diesem Zusammenhang muss deutlich gemacht werden, dass in jedem Unternehmensprozess - auch in neu geründeten Unternehmen - zwei Sphären/Bereiche zu unterscheiden sind, und zwar

  • die Sphäre des ordentlichen Betriebsprozesses (= Verwirklichung des gewählten eigentlichen Betriebszwecks und

  •  die Sphäre von "Nicht-Betriebsprozessen", geprägt durch Finanzprozesse und außerordentliche, betriebs- und periodenfremde Prozesse (siehe Bild 6.12).

 


					  Bild 6.12: Unternehmensprozesse als Einheit von 
					  Betriebsprozess und Nicht-Betriebsprozessen
Bild 6.12: Unternehmensprozesse als Einheit von Betriebsprozess und Nicht-Betriebsprozessen

Die Daten für die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit in einem Unternehmen liefert zu einen die Buchführung und zum anderen die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).
In der Buchführung wird der Werteverzehr/Werteinsatz - bezogen auf den gesamten Unternehmensprozess - durch den belegmäßigen nachgewiesenen AUFWAND dokumentiert, während der durch den gesamten Unternehmensprozess erzielte Werteausstoß/Wertezufluss durch den belegmäßig nachgewiesenen ERTRAG dokumentiert wird.

In der KLR hingegen wird der betriebsprozessbezogene Aufwand durch die Kategorie KOSTEN und der betriebsprozessbezogene Wertausstoß durch die Kategorie LEISTUNG erfasst.

Für Unternehmensgründer ist es wichtig, bei der Dokumentation der Geschäftsvorfälle im Geschäftsbetrieb des Unternehmens nicht nur die Pflichten einer ordnungsgemäßen Buchführung zu erfüllen, sondern von Anbeginn der eigenen Geschäftstätigkeit an auch für eine aussagefähige (betriebsinterne) Kosten- und Leistungsrechnung zu sorgen bzw. selbst auszuführen, denn nur, wer die eigenen Kosten (nach Art, Ort und Zweck) kennt, kann die Preise für die erstellten eigenen Produkte richtig kalkulieren und nur dann weiß man, wo in Bezug auf die Kostenwirtschaftlichkeit in seinem Unternehmen "der Hase im Pfeffer liegt"!