Der Unternehmer Max Muster will für erste Kundenaufträge eine Preiskalkulation vornehmen. Unter diesem Aspekt muss er sich sachkundig machen, was - aus der Sicht eines Anbieters (Verkäufers) - alles als Preisbestandteil in Frage kommt.
Frage 39:
Welches sind die wichtigen Bestandteile eines Angebotspreises für ein Erzeugnis eines Industrie- bzw. Handwerksbetriebes?
Ihre Antwort:
Als Bestandteile eines Preises sind - aus der Sicht eines Anbieters (Verkäufers) - folgende Positionen hervorzuheben:
♦Selbstkosten Die Selbstkosten eines Produkts bzw. einer Leistung beinhalten in allen Branchen die nachstehend aufgeführten Hauptpositionen (Basis: Vollkostenrechnung):
Gelingt es nicht, über den Preis die Selbstkosten zu decken, treten im Umsatzprozess Verluste ein.
♦ Kalkulatorischer Gewinn Der Gewinn ist die Risikoprämie für den Unternehmer. Er soll das "allgemeine unternehmerische Wagnis" abdecken und zugleich den Weg für die anzustrebende Selbstfinanzierung des jeweiligen Unternehmens öffnen. Basis für die Kalkulation eines angemessenen Gewinns in den Preis sind immer die Selbstkosten eines Produkts oder einer Leistung:
Selbstkosten [EUR/ME], + kalkulatorischer Gewinn [EUR/ME] (ermittelt über einen Gewinnzuschlag in Prozent auf die kalkulierten Selbstkosten), = Barverkaufspreis [EUR/ME].
Dieser Barverkaufspreis gilt bei der Bewerbung um den Zuschlag für Aufträge der öffentlichen Hand als Selbstkostenpreis.
♦ Rabatte, Provisionen, Skonti In die Preiskalkulation können auch Elemente der preispolitischen Feinsteuerung (wie Rabatte), ferner Entgelte für den Vertrieb (Provisionen) und auch Anreize für eine schnelle Bezahlung der verkauften Erzeugnisse und Leistungen (Skonti) einbezogen werden. Diese Elemente dürfen aber die dargestellten Grundbeziehungen "Preis = Selbstkosten + Gewinn" bzw. "Selbstkosten = Preis ./. Gewinn" nicht beeinflussen, wenn der volle Kostenersatz gesichert werden soll.
♦ Umsatzsteuer In der Praxis spielt es ferner eine Rolle, ob der Kunde ein Unternehmer ist, der in der Regel umsatzsteuerrechtlich zum sog. Vorsteuerabzug berechtigt ist, oder ob der Kunde (als Endverbraucher) die in Rechnung zu setzende Umsatzsteuer zu bezahlen hat, ohne sie steuerlich absetzen zu können. Dies hat - aus der Sicht des Kunden - einen bedeutenden Einfluss darauf, ob der Preis für ihn akzeptabel ist oder nicht. Die Angabe der Umsatzsteuer ist für die Preisauszeichnung und für die Ausstellung von Rechnungen besonders wichtig.
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 39 eingeben!
Sachverhalt 2:
Für einen zu kalkulierenden Auftrag liegen folgende Daten vor:
Position
Angabe
kalkulierte Selbstkosten [EUR/ME]
1,213,00
kalkulatorischer Gewinnzuschlag [%]
5,0
einzubeziehender Kundenskonto [%]
3,0
einzubeziehender Kundenrabatt [%]
12,0
Umsatzsteuersatz [%]
19,0
Maschinenlaufzeit [EUR/h]
40,00
Frage 40:
Welcher Listenangebotspreis [brutto] ergibt sich anhand dieser Daten?
Ihre Antwort:
Die Kalkulation des Angebotspreises ist im betrachteten Fall nach den Prinzipien der Zuschlagskalkulation vorzunehmen:
Position
Sätze [%]
Betrag [EUR/ME]
kalkulierte Selbstkosten
1.213,00
+ kalkulatorischer Gewinnzuschlag
5,0
60,65
= Barverkaufspreis (BVP)
1,273,65
+ einzubeziehender Kundenskonto (s)
3,0
39,39
= Zielverkaufspreis (ZVP)
1.313,04
+ einzubeziehender Kundenrabatt (r)
12,0
179,05
= Listenverkaufspreis netto (LPn)
1.492,09
+ Umsatzsteuer
19,0
283,50
= Listenangebotspreis brutto(LPb)
1.775,59
Anmerkungen:
Berechnung des Kundenskontos: Skontobetrag = BVP * s / (100 - s), Berechnung des Kundenrabatts: Rabattbetrag = ZVP * r / (100 - r).
Die Angabe zur Maschinenlaufzeit wird hier nicht benötigt (redundante Angabe, sollte nur ein bisschen verwirren!).