5.3  Phase 2: Kapitalverwendung (Fallbeispiel) 

5.3.2  Weitere Beschaffungsvorgänge und Geschäftsvorfälle

a)   Einkauf von Gegenständen des Umlaufvermögens

Entsprechend dem Investitionsplan (Teil Güter des Umlaufvermögens) hat der Unternehmer Max Muster folgende weitere Vermögensgegenstände erworben und die dabei anfallenden Beträge zwischenzeitlich per Banküberweisung bezahlt:

Nr. Position Nettobetrag [EUR] USt. (19 %) Bruttobetrag [EUR]
1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (erstes Materiallager) 4.500,00 855,00 5.355,00
2 Handelswaren (Leuchten. Ersatzbatterien u. a.) 700,00 133,00 833,.00

 

Zur Beachtung:
Die hier aufgeführten Beträge wurden  - so hier die Annahme - zum betrachteten Stichtag vom Unternehmer noch nicht bezahlt (Ausnutzung des von Lieferanten angebotenen Zahlungsziels).

 

b) Inanspruchnahme von Dienstleistungen, sonstige Aufwendungen

In der über mindestens 6 Monate währenden Phase "Kapitalverwendung" hat der Unternehmer einige Dienstleistungen in Anspruch genommen sowie Gegenstände des Betriebs- und Bürobedarfs eingekauft. Zudem sind Kfz-Kosten, Werbungskosten und Versicherungsbeträge angefallen.

Übersicht:

Nr. Position Nettobetrag [EUR] USt. (19 %) Bruttobetrag [EUR]
1 Kommunikationsleistungen (Telekom) 300,00 57,00 357,00
2 Beratungsleistungen (Steuerberater, Architekt u. a.) 2.200,00 418,00 2.618,00
3 Gegenstände des Bürobedarfs 200,00 38,00 238,00
4 Kfz-Kosten 400,00 76,00 476,00
5 Werbungskosten 1.500,00 285,00 1.785,00
6 Versicherungsbeträge (inkl. Versicherungssteuer) 1.800,00   1.800,00

 

Die aufgeführten Beträge (inklus. Umsatzsteuer) wurden vom Unternehmer mit Banküberweisung bezahlt.

c) Erstattung der bezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) durch das Finanzamt

Zwangsläufig summieren sich in der Phase der Kapitalverwendung die Beträge der vom Unternehmer bezahlten Umsatzsteuer (= Vorsteuer) zu einem beachtlichen Posten an Liquiditätseinbußen.
Es ist daher wichtig, dass der Unternehmer über die Erstellung und eine digitale Zusendung einer entsprechenden Umsatzsteuer-Voranmeldung die bezahlte Umsatzsteuer als "Forderung gegenüber dem Finanzamt" über das System "Elster" geltend macht.

Im hier betrachteten Fall hat der Unternehmer folgende Summe an Umsatzsteuerbeträgen (als Vorsteuer) bezahlt:
113.297,00 EUR.

Wir nehmen an, dass dieser Betrag dem Unternehmer vom zuständigen Finanzamt auf dessen Geschäftskonto zurück erstattet wurde.