Für das Verständnis der betriebswirtschaftlichen Abbildung des Güterzugangs und des Güterabgangs im Vollzug des Geschäftsbetriebs eines Unternehmens ist es nun immens wichtig, hervorzuheben, dass es - neben der Kennzeichnung der den Güterströmen entgegen gerichteten Geld- und Finanzströme - noch eine zweite Ebene dieser Abbildung gibt.
In dieser Ebene geht es nicht bzw. nicht primär um die Erfassung finanzwirtschaftlicher Sachverhalte, sondern um die Erfassung und Bewertung des mit dem Güterzugang ursächlich verbundenen Werteverzehrs einerseits und des mit dem Güterabgang erwarteten bzw. bewirkten Wertezuflusses andererseits.
Sachverhalt:
Im System des betrieblichen Rechnungswesens werden die Werteströme (Werteflüsse) wiederum durch die vier Begriffe beschrieben.
Frage 9:
Welche Bezeichnungen sind für die Sachverhalte des Werteverzehrs bzw. des Wertezuflusses zutreffend?
Tragen Sie die zutreffenden Bezeichnungen in die nachstehende Textbox mit 1 = ..., 2 ..., usw. ein! Klicken Sie dann "Musterantwort" an!
Ihre Antwort:
Aufwand, Kosten
Unter Aufwand ist der Geldausdruck des periodenbezogenen Werteverzehrs sowie der Vermögensabgänge im Gesamtprozess der Tätigkeit eines Unternehmens zu verstehen. Aufwendungen werden in der Buchführung erfasst und gehen als negatives Erfolgselement in die Erfolgsrechnung zum betreffenden Abrechnungszeitraum (Monat, Jahr) ein. Der Aufwand gliedert sich in einen Zweckaufwand und in einen neutralen Aufwand.
Der Zweckaufwand ist jener zeitraumbezogene Werteverzehr, der für die Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistung entsprechend dem Betriebszweck entstanden ist.
Neutrale Aufwendungen haben demgegenüber keine oder andere Entsprechungen im Betriebsprozess. Es handelt sich hierbei um betriebsfremde, außerordentliche oder periodenfremde Aufwendungen.
Während mit dem Terminus Aufwand der Wertverzehr bzw. Güterabgang im gesamten Geschäftsbetrieb eines Unternehmens erfasst wird, geht es bei dem Terminus „Kosten“ - wie dargestellt - um die Erfassung und den verursachungsgerechten Nachweis des Werteverzehrs im eigentlichen Betriebsprozess des Unternehmens.
Unter Kosten ist der in Geld bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen zu verstehen, der in einer Abrechnungsperiode als betriebsbezogener Werteverzehr mit gewisser Regelmäßigkeit (ordentlich) anfällt und der durch die Prozesse der Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistung sowie durch die Aufrechterhaltung der entsprechenden Betriebsbereiche verursacht wird bzw. wurde.
Die Kosten gliedern sich in Grundkosten und in kalkulatorische Kosten. Die Grundkosten entsprechen dem Zweckaufwand lt. Dokumentation in der Buchführung. Kalkulatorische Kosten sind entweder Zusatzkosten oder Anderskosten. Zusatzkosten haben keine Entsprechung im Aufwand lt. Buchführung. Anderskosten haben zwar sachlich eine Entsprechung im "Aufwand", unterscheiden sich aber zahlenmäßig von den in der Buchführung erfassten Daten.
Grundkosten und kalkulatorische Kosten bilden die Selbstkosten im Betriebsprozess von Unternehmen.
Ertrag, Leistung
Unter Ertrag ist der Geldausdruck der durch die Tätigkeit eines Unternehmens verursachten Zugänge im Geld- und im Sachvermögen in einer Abrechnungsperiode – im Sinne eines Werteausstoßes bzw. Wertezuflusses – zu verstehen.
Erträge werden in der Buchführung erfasst und gehen als positives Erfolgselement in der Erfolgsrechnung zum betreffenden Abrechnungszeitraum (Monat, Jahr) ein.
Erträge gliedern sich in Zweckerträge und in neutrale Erträge (siehe Bild 1.16). Unter Leistung ist die in Geld bewertete, periodenbezogene Ausbringung von Gütern und Dienstleistungen aus dem Betriebsprozess eines Unternehmens zu verstehen. Diese Ausbringung ist Ergebnis der ordentlichen betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens und entsteht daher in gewisser Regelmäßigkeit. Leistung gliedert sich in Grundleistung und in kalkulatorische Leistung (siehe Bild 1.16).
Der Grundleistung entspricht der Zweckertrag lt. Dokumentation in der Buchführung. Sie gliedert sich ihrerseits in die Absatzleistung, die Bestandsleistung und die Eigenleistung. Eine kalkulatorische Leistung ist dann zu verrechnen, wenn der betreffende Wert keine oder zahlenmäßig eine andere Entsprechung in der Buchführung hat.