Leistungserstellung ist - wie dargestellt - in jedem Unternehmen auf diese oder jene Weise immer eng mit der Umweltnutzung und der Umweltbelastung verbunden. Geben Sie an, in welcher Hinsicht Unternehmen mit Beginn ihrer Leistungserstellung zum Umweltschutz beitragen können und müssen!
Ihre Antwort:
Mit Beginn der Leistungserstellung müssen Unternehmen darum ringen, wirksame Lösungen zur Minderung
der durch die diesen Prozess verursachten Umweltbelastungen (Rohstoff- und Energieverbrauch, Emissionen u. a.) und
der bei der Nutzung der Produkte des betreffenden Unternehmens ausgehenden Ressourceninanspruchnahme (z. B. Stahl, Elektroenergie, Benzin) bzw. Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffausstoß u. a.) sowie
der bei der Entsorgung der Produkte ausgehenden Umweltbelastungen
zu erarbeiten und umzusetzen.
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Frage 2:
Der Unternehmer Max Muster hat zwei neue Mitarbeiter eingestellt, und zwar (1) eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin im Büro (Bruttomonatsverdient: 450 EUR) und (2) eine Aushilfe (für einen Monat befristet).
Beurteilen Sie die Sozialversicherungspflicht dieser Mitarbeiter in allen Zweigen der Sozialversicherung!
Ihre Antwort:
(1) Teilzeitbeschäftigte Als geringfügig Beschäftigte (450 EUR) ist die Mitarbeiterin nach § 8 Abs. 1 Ziff. 1 SGB IV sozialversicherungsfrei. Versicherungspflicht besteht für den Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung.
(2) Aushilfe Als kurzzeitig Beschäftigte ist die Mitarbeiterin nach § 8 Abs. 1 Ziff. 2 SGB IV sozialversicherungsfrei. Versicherungspflicht besteht für den Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Frage 3:
Was gehört - Ihrer Kenntnis nach - zum wesentlichen Inhalt eines Arbeitsvertrages?
Ihre Antwort:
Ein Arbeitsvertrag ist eine rechtlich bindende Übereinkunft zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die ein Arbeitsverhältnis begründet.
Wesentlicher Inhalt:
Name und Anschrift der Vertragsparteien,
Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses (bei Befristung: Vorhersehbare Dauer der Beschäftigung),
Arbeitsort sowie Bezeichnung und Kurzbeschreibung der vereinbarten Tätigkeit,
Höhe und Zusammensetzung des vereinbarten Entgelts,
vereinbarte Arbeitszeit, Dauer der Probezeit, Länge des Jahresurlaubs),
Kündigungsfristen,
ggf. Wettbewerbsverbote, Regelungen zu möglichen erlaubten Nebenbeschäftigungen,