Beschaffung/Einkauf, Kaufvertrag

Sachverhalt 1:

Als Unternehmensgründer muss man großen Wert auf eine umfassende Information über die zugänglichen Bezugsquellen für zu beschaffende Güter legen. Je nach Beschaffungsgut sollte die vielfältig vorhandenen internen und externen Informationsquellen zurückgreifen.

Frage 35:

Welche internen und externen Informationsquellen können bei Einkaufsentscheidungen genutzt werden und was beinhaltet die formellen, die technischen und die kaufmännischen Angebotsprüfung?


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Sachverhalt 2:

Der Unternehmensgründer Max Muster vereinbart mit dem Bürger B am 20. Februar d. J. einen Kaufvertrag über den Pkw des Bürgers B.
Der Bürger B verpflichtet sich, das Fahrzeug am 1. März d. J. zum Betriebssitz des Unternehmers Max Muster hinzufahren.
Am 1. März d. J. erscheint der Bürger B aber nicht. Da der Unternehmer Max Muster inzwischen zur Auffassung gelangt ist, doch keinen Gebrauchtwagen zu erwerben, teilt er am gleichen Tag dem Bürger B telefonisch mit, dass er die Annahme der Leistung von B verweigern würde, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 3 Tagen den besagten Pkw bei ihm vorbeibringt.

Als der Bürger B das Fahrzeug am 08. März d. J. beim Unternehmer Max Muster vorbeibringt, weigert sich dieser mit Hinweis auf das geführte Telefonat, die Leistung anzunehmen.

Frage 36:

Hat der Unternehmer Max Muster im betrachteten Fall - mit Bezug auf welche Bestimmungen im BGB - rechtens gehandelt?


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