3. Rechtsformen der Unternehmen
3.1 Grundlagen [UNT 3112]
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c) Rechtsformen privater Unternehmen
Die Rechtsform eines Unternehmens hat - wie bereits mehrfach hervorgehoben - weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Handlungs- bzw. Ausgestaltungsmöglichkeiten des Unternehmens. Im Hinblick auf eine Existenzgründung sollte sich der Gründer für eine der gebräuchlichsten Rechtsformen entscheiden, da es hierfür ausreichend Musterverträge und andere gesicherte Erkenntnisse zu Vor- und Nachteilen der betreffenden Rechtsform gibt.1
Eine Übersicht über die Wirkungen einer Rechtsform sowie über die gebräuchlichsten Rechtsformen des Privatrechts wurde bereits auf Seite UNT 2221 gegeben (siehe auch nachstehende Grafik in Bild 3.02).
Eine tabellarische Übersicht zu den Rechtsformen von Unternehmen mit Angaben zu den Rechtsquellen finden Sie auf der Folgeseite.
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