6. Kapital- und Personaleinsatz (Leistungserstellung)
6.2 Phase 3: Leistungserstellung [UNT 6222]
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6.2.2 Eigenschaften, Fähigkeiten
c) Zuverlässigkeit
Unter Zuverlässigkeit der Leistungserstellung ist die Fähigkeit von Unternehmen zu verstehen, vorgegebene Funktionen der Prozessdurchführung unter Einhaltung maximal zulässiger Abweichungen innerhalb einer bestimmten Zeitdauer zu erfüllen. |
Das Kriterium „Zuverlässigkeit“ bezieht sich – aus betriebswirtschaftlicher Sicht – vor allem auf die Einhaltung vertraglich vereinbarter
- Termine,
- Liefermengen bzw. Leistungen,
- Qualitätsparameter von Produkte bzw. ausgeführter Leistungen,
- Kosten bzw. Preise
u. a. m.
Für Dienstleistungsunternehmen hat das Erreichen hoher Zuverlässigkeit absolute Priorität.
Bei produzierenden Unternehmen hat "Zuverlässigkeit" vor allem bei der Bewertung von Zulieferbetrieben (aus der Sicht von Finalproduzenten) sowie von Unternehmen als Finalproduzenten (aus der Sicht von Auftraggebern) im Rahmen einer Versorgungs- und Wertschöpfungskette einen überaus hohen Stellenwert.
Das Kriterium „Zuverlässigkeit“ hängt eng mit dem Kriterium „Stabilität“ im Bereich der Leistungserstellung zusammen.
d) Stabilität
Unter Stabilität der Leistungserstellung ist die Fähigkeit von Unternehmen zu verstehen, innere und äußere Gleichgewichtszustände auch unter wechselnden Prozessbedingungen aufrechtzuerhalten bzw. – bei Eintreten von Störungen – schnell wieder herzustellen. |
Als derartige Gleichgewichtszustände sind vor allem anzusehen:
- die Sicherung der Übereinstimmung von Kapazität (als Leistungsvermögen) und Arbeitszeitaufwand der zu erledigenden Aufträge,
- die Einhaltung von Qualitätsparametern bei der Leistungserstellung,
- die Einhaltung von Richtgrößen für Lagerbestände,
- die Einhaltung von Kostenvorgaben und dergleichen mehr.
Die Gewährleistung der Stabilität in der Leistungserstellung unter den Bedingungen des Einflusses einer Vielzahl von Störgrößen (Ausfall von Maschinen, Ausfall von Mitarbeitern, Absagen von Bestellungen bzw. vereinbarter Termine, Veränderung in der Auftragsfolge zur Erfüllung von Kundenwünschen u. a.) setzt voraus, dass das Unternehmen in diesem Bereich über „Systemreserven“ verfügt, die im Wenn-Fall zur Herstellung stabiler Prozessabläufe eingesetzt werden können.
Derartige „Systemreserven“ sind zum Beispiel Reserve-Maschinen, disponibel einsetzbare Springer, Budgetreserven an finanziellen Mitteln u. a.