Nachfolgend werden Geschäftsvorfälle aufgeführt, die sich im Unternehmen PCX - GmbH auf den Monat Februar des Geschäftsjahres Gj. 201x beziehen.
Ihre Aufgabe:
Sie sollen entscheiden, ob es sich beim jeweiligen Geschäftsvorfall um eine Auszahlung und/oder um eine Ausgabe und/oder um einen Aufwand und/oder um Kostenhandelt.
Frage 10:
Die Löhne und Gehälter für Monat Februar wurden am 20.02. d. J. (mit allen Auszahlungs-Komponenten) überwiesen. Wie ist dieser Geschäftsvorfall nach den o. g. Kriterien zu bewerten?
Ihre Antwort:
Es handelt sich hier um Auszahlungen, die als Abfluss liquider Mittel ein Äquivalent für erbrachte Leistungen zugleich betriebsbedingte Ausgaben sind. Ferner sind die Beträge als Aufwand (Werteverzehr) zu verbuchen, die in der KLR als Grundkosten den Kunden in Rechnung zu stellen sind.
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 10 eingeben!
Frage 11:
Das Unternehmen tätigt zweckgebunden eine Spende für die Überwindung einer Überschwemmung in A-Stadt. Wie ist dieser Geschäftsvorfall nach den o. g. Kriterien zu bewerten?
Ihre Antwort:
In diesem Falle betrifft der Geschäftsvorfall lediglich den Sachverhalt "Auszahlung", denn die Spende ist keine Ausgabe (als Äquivalent für eingekaufte Güter/Leistungen), noch ein betriebsbedingter Werteverzehr von Gütern, noch kann der Betrag den Kunden als Kosten berechnet werden.
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 11 eingeben!
Frage 12:
Am 25. Februar d. J. wurde ein Posten Stahlbleche eingekauft. Das Unternehmen nutzt das vom Lieferanten gewährte Zahlungsziel (14 Tage) aus. Wie ist dieser Geschäftsvorfall nach den o. g. Kriterien zu bewerten?
Ihre Antwort:
Es liegt in diesem Falle lediglich ein - wenn auch betrüblicher - Werteverzehr (= Aufwand) vor. Dieser Aufwand kann den Kunden nicht als Kosten verrechnet werden. Es kommt auch nicht zum Abfluss liquider Mittel.
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 12 eingeben!
Frage 13:
Der Materialverbrauch für einen im Monat Februar d. J. erledigten Kundenauftrag wird zu innerbetrieblichen Verrechnungspreisen abgerechnet. Wie ist dieser Geschäftsvorfall nach den o. g. Kriterien zu bewerten?
Ihre Antwort:
Der zu innerbetrieblichen Verrechnungspreisen bewertete Materialverbrauch geht in die Kosten für den Kundenauftrag ein. Es kommt zu keinem Abfluss liquider Mittel (keine Auszahlung, keine Ausgabe). In die Aufwandrechnung kann nur jener Betrag (als Werteverzehr) aufgenommen werden, der im IST mengen- und wertmäßig über die monatliche Materialrechnung erfasst wurde, also hier kein Aufwand.
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 13 eingeben!
Frage 14:
Eine bislang noch offene Lieferantenverbindlichkeit aus Monat Januar d. J. wird am 28. Februar d. J. per Banküberweisung bezahlt. Wie ist dieser Geschäftsvorfall nach den o. g. Kriterien zu bewerten?
Ihre Antwort:
Es liegt lediglich eine Auszahlung (Abfluss liquider Mittel) vor. Der Betrieb der Lieferung war beim Wareneingang bereits im Vormonat als Ausgabe zu verbuchen. Es liegt hier auch kein Werteverzehr (Aufwand bzw. Kosten) vor.