Begriffe "Kaufmann", "Unternehmer, "Unternehmen"

Im Zusammenhang mit dem Thema "Existenz- bzw. Unternehmensgründung" tauchen naturgemäß die Begriffe "Kaufmann" bzw. "Kauffrau", "Kaufleute", "Unternehmer" sowie "Unternehmen" bzw. "Unternehmung" sehr häufig auf, wobei dies nicht immer mit einer klaren Begriffsbestimmung verbunden ist.

Hinweis: Die Antworten zu gestellten Fragen sollten mindestens 12 Zeichen umfassen!

Frage 1:

In welchen der Ihnen bekannten Gesetzeswerken gibt es in welchem Zusammenhang definitorische Formulierungen zu den Termini "Kaufmann", "Unternehmer" und "Unternehmen"?


Ihre Antwort:


 

 

An die Bestimmung, wer welche Kaufmannseigenschaft besitzt oder diese auch nicht besitzt, hat der Gesetzgeber bestimmte Merkmale bzw. Voraussetzungen geknüpft.

Frage 2:

Frage: In welchem Gesetzeswerk werden - Ihrer Kenntnis nach - welche  drei grundlegenden Kaufmannsbegriffe unterschieden?


Ihre Antwort: