8.3   Phase 6: Kapitalabfluss

8.3.2  Entscheidungen zur Mittelverwendung

d) Position 6.4 (Entnahmen, Gewinnausschüttungen)

Zum Sachverhalt

Einzelunternehmer sowie geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften bestreiten ihren Lebensunterhalt dadurch, dass sie Entnahmen aus den erzielten Umsatzerlösen tätigen.
Dies ist handels- und steuerrechtlich logischerweise zulässig, denn im dauerhaften Erwirtschaften von Mitteln für den eigenen Lebensunterhalt und für die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse besteht ja ein wichtiges Motiv der Gründung und Führung  von Personenunternehmen.

Betriebswirtschaftlich sind derartige Privatentnahmen und damit verbundene Gewinnausschüttungen für das Unternehmen immer dann "verkraftbar", wenn Überschüsse (Gewinne) erwirtschaftet werden. Ist dies nicht der Fall, gibt es diesbezüglich sofort ernste Probleme für das weitere Bestehen des Unternehmens.

Bei Kapitalgesellschaften gelten andere Regelungen. Hier erhalten der bzw. die Geschäftsführer einer GmbH bzw. die Vorstandsmitglieder einer AG ein Gehalt lt. Anstellungsvertrag.
Privatentnahmen sind nicht zulässig. Können die Gehälter nicht zu fälligen Terminen gezahlt werden, besteht folgerichtig Insolvenzgefahr.
Werden hingegen Gewinne erwirtschaftet, dann erheben die Eigentümer der Gesellschaft Ansprüche auf Gewinnausschüttungen bzw. Dividendenzahlungen, was zu weiteren Abflüssen vom Bestand liquider Mittel führt.

Fallbeispiel Max Muster e. K.

Im hier betrachteten Fallbeispiel kann der Unternehmer Privatentnahmen tätigen, sei es aus jenem Teil, der als kalkulatorischer Unternehmerlohn mit in die Preise für die erstellten Dienstleistungen berechnet wurde oder sei es aus erwirtschafteten Gewinnen (nach Steuern). Der Unternehmer verzichtet aber im Moment darauf, da er erst sein Umsatzgeschäft weiter stabilisieren möchte.

 

e) Position 6.5 (Übergang zur Innenfinanzierung)

Zum Sachverhalt

Ein gegründetes Unternehmen kann - aus betriebswirtschaftlicher Sicht - nur fortbestehen, wenn es der Gründer schafft, den in Gang gesetzten Umsatzprozess zu einem sich selbst tragenden Kreislauf mit den Phasen Kapitalverwendung, Kapital- und Personaleinsatz, Kapitalwandlung, Kapitalrückfluss und Kapitalabfluss zu gestalten.

Kriterium hierfür ist, ob und wie es dem Unternehmer gelingt, sich in seinem Geschäftsbetrieb von der Außenfinanzierung - als bislang alleiniger Form der Kapitalbeschaffung - abzukoppeln und eine dauerhafte Innenfinanzierung dieses Betriebs zustande zu bringen (siehe Bild 8.04, Seite UNT 8311).

Eine derartige Innenfinanzierung bedingt verschiedene Voraussetzungen (siehe Folgeseite).