5. Kapitalbeschaffung, Kapitalverwendung
5.2 Phase 2: Kapitalverwendung [UNT 5220]
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5.2.2 Kapitalverwendung als Investitionsprozess
a) Investitionsbegriff
Unter Investition ist die Verwendung finanzieller Mittel - zum Aufbau - zum Erhalt und im Weiteren - zur Erweiterung des 'Produktionsapparates' eines Unternehmens zu verstehen. Demzufolge ist zwischen Gründungsinvestitionen, Ersatzinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen zu unterscheiden. |
Investition und Risiko sind - vor allem im Prozess einer Unternehmensgründung - untrennbar miteinander verbunden und der aus einer getätigten Investition erzielte (monetäre oder nicht-monetäre) Nutzen ist dann die Risikoprämie.
Im positiven Fall hat sich dann die Investition "bezahlt" gemacht, im negativen Fall ("Investitions-Flop") war die Investition "ein Schuss in den Ofen" (mit allen sonstigen Konsequenzen, siehe die vielen Beispiele in der Wirtschaftspraxis, von "unterirdischen Bahnhöfen" und "überirdischen Flughäfen" mal ganz abgesehen).
Angesichts der Tragweite von Investitionsentscheidungen ist es von eminenter Wichtigkeit, dass die Entscheidungsträger (hier der Unternehmensgründer) auch über all jene Informationen verfügen, die eine definitive Entscheidung zu einem konkreten Vorhaben, einschließlich der Abschätzung aller betriebswirtschaftlichen und sonstigen Wirkungen und Folgen des Vorhabens erlauben (siehe Bild 5.03).
Ausgangspunkt und Grundlage für die Vorbereitung und Realisierung von Investitionen Im Gründungsprozess eines Unternehmens ist der Businessplan, Teil Investitionsplan, sowie der Finanzierungsplan.