2.2 Geschäftsidee und weitere Klärungen

2.2.2 Weitere konstitutive Entscheidungen

 

a) Standort und Wirkungsraum

Nach der Erarbeitung und Präzisierung der Geschäftsidee und der Umsetzung dieser im Sinne Bestimmung des Unternehmenszwecks. sind im Prozess der Unternehmensgründung weitere konstitutive Entscheidungen zu treffen, und zwar als Nächstes die Entscheidung zum Standort des künftigen Unternehmens und zum Wirkungsraum der Unternehmensaktivitäten.
Die beste Geschäftsidee kann sich schnell "in Luft auflösen", gelingt es nicht, einen zur Geschäftsidee passenden Standort zu finden

Als Standort eines Unternehmens gilt der geographisch bestimmte Ort, an dem das Unternehmen seine Leistungsfaktoren zum Einsatz bringt, um Ertragsgüter entsprechend seinem Unternehmenszweck zu erstellen.1

Besteht ein Unternehmen aus mehreren Unternehmensteilen mit unterschiedlichen Standorten, gilt der Sitz der Unternehmensleitung als Standort des Unternehmens.
Als Standortfaktoren werden all jene Sachverhalte und Gegebenheiten in Betracht gezogen, deren ortsspezifisches Wirken signifikanten Einfluss auf die Wahl des konkreten Standortes für die Gründung bzw. Neuansiedlung eines Unternehmens und damit auf die Verwirklichung seiner ökonomischen, sozialen und ökologischen Ziele ausübt.
Dabei werden aufwandswirksame, personalwirtschaftliche sowie ertragswirksame Faktoren in einen Zusammenhang gebracht.

Aufwandsbeeinflussende Faktoren sind vor allem Grundstückspreise, Mietpreise für Gewerberäume, Beschaffungskosten für Rohstoffe, Niveau der technischen Infrastruktur mit deren Wirkungen auf die Transportkosten, ferner Steuern und andere Abgaben, Energiekosten, Bebauungsvorschriften, Umweltschutzauflagen und dgl.

Zu den personalwirtschaftlichen und sozialen Faktoren gehören vor allem die Verfügbarkeit über qualifiziertes Fachpersonal, die Höhe der Lohnkosten, nutzbare Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand bei Umschulungen bzw. bei der Einstellung von Personal, soziales Klima am  Standort und dgl.

Als ertragswirksame Faktoren gelten vor allem die durch Kaufkraft untersetzte Nachfrage nach den vom Unternehmen angebotenen Gütern, die gegebene Lebensqualität am Ort, die Konkurrenzsituation am Standort und dgl. mehr.

Im Kontext zum Geschäftszweck und zum Standort ist auch zu beachten bzw. zu klären, welchen Wirkungsraum das zu gründende betreffende Unternehmen anstrebt bzw. ausfüllen will (siehe Bild B 2.05).
Als Wirkungsraum von Unternehmen ist sowohl der geographisch bestimmbare Aktionsradius im Handeln des betreffenden Unternehmens als auch die damit im Zusammenhang stehende Kombination von Produkten und Märkten innerhalb dieses Aktionsradius zu verstehen.
Hinsichtlich des Wirkungsraumes muss der Existenzgründer klären, ob er seine künftigen Angebote (Produkte, Dienstleistungen) nur
  • lokal (am Standort des Unternehmens),
  • regional,
  • überregional,
  • deutschlandweit,
  • im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union oder auch
  • im globalen Maßstab
anbieten will oder - unter Beachtung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften - auch anbieten kann.
Darüber hinaus ist auch bereits in der Konzeptionsphase zu klären, ob die Geschäftsidee auf eines reines E-Business-Geschäft (über Internet) hinausläuft oder ob sich die Geschäftsidee überhaupt eignet, Kunden über das Internet zu gewinnen und E-Commerce-Geschäfte zu betreiben.

Bild 2.05: Standort und Wirkungsraum eines Unternehmens