4.3   Kapitalbedarf  "Umlaufvermögen"  

4.3.1 Grundlagen

b) Kapitalbedarf in der Zeitspanne bis zum Produktionsbeginn

Bei einer Unternehmensgründung ist immer zu beachten, dass immer noch eine gewisse - oft sogar beachtliche - Zeitspanne vergeht, ehe die eigentliche Leistungserstellung entsprechend dem Unternehmenszweck beginnen kann.

Bei der Ermittlung der in dieser Zeitspanne anfallenden Aufwendungen ist davon auszugehen, dass die Höhe des Kapitalbedarfs nicht nur von der Höhe der täglich oder monatlich anfallenden Aufwendungen, sondern auch von der Dauer dieser Zeitspanne abhängt. 

Typische Aufwendungen in einer solchen Zeitspanne sind Aufwendungen für Gebühren, Beratungen, Reisekosten, Werbung und dgl. sowie auch Aufwendungen im Bereich der eigenen Lebenshaltungskosten des Gründers.
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c) Kapitalbedarf bei der Position "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" (RHB)

Die im Unternehmensprozess benötigten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe müssen dann verfügbar sein, wenn der eigentliche Leistungserstellung beginnt. Dies ist die Phase 3 im Kreislauf des Umsatzprozesses (siehe Bild 2.14, Seite UNT 2422).

Aber wie lange müssen die RHB-Positionen im Unternehmensprozess finanziert werden?

Eigentlich würde die Umlaufmittelbindung bei den RHB-Positionen die Gesamtspanne vom Zeitpunkt der Anlieferung der Rohstoffe bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs für die verkauften Erzeugnisse umfassen.

Von dieser Zeitspanne können wir aber das in der Regel von den Lieferanten eingeräumte Zahlungsziel subtrahieren, denn bis zum Zeitpunkt der Bezahlung der Lieferantenrechnung sind die RHB-Position zwar bereits verfügbar, aber sie binden noch keine eigenen finanziellen Mittel.

d) Kapitalbedarf bei den Positionen "Fertigungslöhne" und "sonstige Ausgaben"

Jede Leistungserstellung (Phase 3 im Kreislaufmodell des Umsatzprozesses) bedingt - wie dargestellt - den Einsatz von Personal, hier speziell im Fertigungsprozess. Das entsprechende Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen sind die Löhne.

Die Frage ist auch hier, wie lange die Ausgaben für Löhne - im Sinne einer Vorfinanzierung - gebunden sind.
Aus den in Bild 4.04 (Seite UNT 4310) skizzierten Zusammenhängen ergibt sich, dass sich die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer bei Löhnen aus der durchschnittlichen Dauer der Leistungserstellung, der durchschnittlichen Lagerdauer der fertigen Produkte bzw. Leistungen und dem durchschnittlichen Zahlungsziel für Kunden errechnet.

Anders ist die Situation bei den "sonstigen Ausgaben" (für Gehälter, Bürobedarf, Energie, Mieten, Kommunikationskosten, laufende Kfz-Kosten u. a.):
Die Zeit der Kapitalbindung für diese laufenden sonstigen Ausgaben/Auszahlungen umfasst - wie in Bild 4.04 dargestellt - die gesamte Zeitspanne der Leistungserstellung und Leistungsverwertung im Umlaufmittelbereich.