6. Kapital- und Personaleinsatz (Leistungserstellung)
6.2 Phase 3: Leistungserstellung [UNT 6220]
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6.2.2 Eigenschaften, Fähigkeiten
a) Kapazität
Der Erfolg bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines neu gegründeten Unternehmens hängt maßgeblich mit davon ab, wie der Gründer die Kapazität des Betriebsprozesses dimensioniert hat.
Unter Kapazität des Bereiches „Leistungserstellung (Produktion)“ ist jenes personal- und betriebsmittelbedingte - qualitativ und quantitativ - bestimmte Leistungsvermögen zu verstehen, das für die Ausbringung von Output-Gütern nutzbar gemacht werden kann. Dieses Leistungsvermögen kann für einen Betrachtungszeitraum (Tag, Monat, Jahr) in Zeiteinheiten oder in Mengeneinheiten bestimmt werden. Dabei ist zwischen der Normalkapazität, der Maximal- und der Minimalkapazität zu unterscheiden. Die genutzte Kapazität wird als Grad der Beschäftigung im Unternehmen ausgewiesen. (siehe Bild 6.06).1 |
Die Aufgabe der Kapazitätsplanung und -dimensionierung besteht darin, mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf zu ermitteln, welche Kapazität anlagen- und personalseitig im betreffenden Planungszeitraum zur Erfüllung von Aufträgen real zur Verfügung stehen muss, um so eine möglichst gute Übereinstimmung zwischen dem Kapazitätsbedarf der real verfügbaren Kapazität zu erreichen.
Die Lösung dieser Aufgabe ist im hier betrachteten Fall der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines neuen Unternehmens insofern nicht einfach, weil kaum Erfahrungswerte vorliegen, die eine bedarfsgerechte Kapazitätsdimensionierung erleichtern können. So kann eine zu gering dimensionierte Kapazität (bei Anlagen bzw. beim Personal) dazu führen, dass Kunden - wegen nicht zeitgerecht verfügbarer Kapazität - "abspringen", während dem Unternehmen bei einer zu hoch dimensionierten Kapazität - wegen Nichtauslastung - beachtliche Fixkosten - als "Leerkosten" - enstehen.1
1 Anmerkungen: Im Fallbeispiel des Unternehmens E-Car-Services kann das Problem der Kapazitätsabstimmung als Problem der sog. Bedienungstheorie (Warteschlangentheorie) angesehen werden: Da sich eine Nichtauslastung der verfügbaren Kapazität für das Dienstleister-Unternehmen unmittelbar zu spürbaren "Leerkosten" führt, die Kosten für das Warten eines Kunden jedoch nur den Kunden, nicht aber den Dienstleister belasten, ziehen es alle derartige Dienstleistungsunternehmen - wie die Praxis zeigt - vor, eher Warteschlangen als Leerkosten (wegen Nichtauslastung) in Kauf zu nehmen! |