6.2  Phase 3: Leistungserstellung

6.2.1  Ausgewählte Themen

a)  Merkmale der Leistungserstellung

Die Leistungserstellung bzw. Produktion ist - wie dargestellt - Hauptinhalt der Phase 3 (Kapital- und Personaleinsatz) und in jedem Unternehmen die eigentliche Kernfunktion betrieblicher Tätigkeit, denn in dieser Phase gilt es, den Unternehmenszweck in die Realität umzusetzen.

Gegenstand und Anliegen der Leistungserstellung (Produktion) ist es, die beschafften Prozessvoraussetzungen (Material, Betriebsmittel u. a.) in einem branchentypisch-technologisch geprägten Prozess unter Einsatz menschlicher Arbeit so miteinander zu kombinieren, dass im Ergebnis - auftragsgemäß oder mit dem Risiko des Verkaufs - Produkte entstehen oder Leistungen ausgeführt werden, die auf Zielmärkten angeboten werden können bzw. von auftrag-gebenden Kunden akzeptiert werden.

Ihrem betriebswirtschaftlichen Inhalt nach ist Leistungserstellung ein Prozess der Umwandlung von Input-Gütern (Sachgütern, Dienstleistungen u. a.) in Output-Güter (Erzeugnisse, Leistungen) mit einer damit verbundenen Wertschöpfung (siehe Bild 6.05)

                                  


					  Bild 6.05: 
					  Leistungserstellung
Bild 6.05: Leistungserstellung

Die betriebliche Funktion "Leistungserstellung (Produktion)" umfasst - auch im Falle der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines neu gegründeten Unternehmens - somit folgende Teilbereiche und Sachverhalte:

  • den Basisprozess der Leistungserstellung als Folge bzw. Netz von technologisch geprägten und i. d. R. arbeitsteilig auszuführenden Einzelarbeitsprozessen mit den von diesem Basisprozess abgeforderten Eigenschaften und Fähigkeiten,
  • die Steuerung des Basisprozesses in Einheit von Organisation, Planung, Kontrolle und operativer, situationsbezogener Prozessbeeinflussung,
  • die operative Beschaffung und laufende Sicherstellung der benötigten Prozessvoraussetzungen (Material, Personal u. a.).

Darin eingeschlossen sind die Beziehungen zu den weiteren unterstützenden und querschnittsbezogenen Funktionen wie

  • die operative Anlagenwirtschaft und Fertigungssicherung (Anlagenüberwachung, Wartung, Instandhaltung u. a.),
  • die durchgängige Qualitätsüberwachung und –sicherung in der Prozessdurchführung,
  • die Logistik (Transportprozesse),
  • die ergonomische Arbeitsgestaltung, verbunden mit der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie
  • die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Umwelt (Minimierung der Umweltbelastung hinsichtlich Lärm, Schadstoffausstoß u. a.)

Besondere Bedeutung haben dabei die in Bild 6.05 angegebenen Fähigkeiten und Eigenschaften sowie die im Einzelnen noch zu behandelnden Wirkungsgrade.