4. Kapitalbedarf, Finanzierung
4.4 Deckung des Kapitalbedarfs durch Finanzierung [UNT 4420]
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4.4.2 Fallbeispiel Max Muster e. K.
a) Einzubringende eigene Mittel
Jeder Existenzgründer muss (bzw. sollte) in der Lage sein, eigene Mittel in das Gründungsvorhaben einzubringen.
Im betrachteten Fallbeispiel kann der Gründer Max Muster als Eigenmittel sowohl das geerbte Grundstück mit Schätzwert von 280.000,00 EUR sowie liquide Mittel in Höhe von 250.000,00 EUR und auch Sacheinlagen (Computer, Büromöbel u. a.) im Wert von insgesamt 7.800,00 EUR einbringen.
Da sich das Grundstück bereits im Eigentum des Gründers befindet, entsteht diesbezüglich kein Kapitalbedarf. Das Grundstück kann vielmehr als wertvolle Sicherheit beim Eingehen einer Fremdfinanzierung eingebracht werden. Gleiches gilt für die einzubringenden Sacheinlagen. Die liquiden Mittel hingegen stehen zur Abdeckung des noch offenen Kapitalbedarfs zur Verfügung.
Wenn vom ermittelten Gesamtkapitalbedarf in Höhe von 685.800,00 EUR der Betrag für die möglichen eigenen Mittel in Höhe von insgesamt 607.800,00 EUR subtrahiert werden, dann verbleibt ein noch offener Betrag von 78.000,00 EUR.
Welche Quellen können genutzt werden, um diesen Betrag finanziell abzusichern?
b) Haftende Eigenkapitalquellen
Jungunternehmer können die Eigenkapitalbasis dadurch stärken, dass Mittel aus dem Förderprogramm "ERP-Gründerkredit"1 oder dem Programm "KfW-Unternehmerkredit"2 in Anspruch nehmen.
Im betrachteten Fall will der Unternehmensgründer Max Muster (nach ausführlicher Beratung) folgende Mittel in Anspruch nehmen:
Aufnahme eines ERP-Gründerkredits (Startgeld) in Höhe von 150.000,00 EUR (Laufzeit von 10 Jahren).
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