8.2   Phase 5: Kapitalrückfluss (Inkasso)

8.2.2  Nutzung des Factorings

a) Inhalt

In den zurückliegenden Jahren hat – im Rahmen eines aktiven Forderungsmanagements – eine Sonderform der kurzfristigen Fremdfinanzierung immer größere Bedeutung erlangt, die als Factoring bezeichnet wird.
Ein wesentlicher Grund für das gestiegene Interesse am Factoring ist das gestiegene Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen infolge unzureichender Zahlungsmoral sowie der Zunahme von Firmen-Insolvenzen.
Die Kreditinstitute sehen im Factoring zudem eine weiteres Betätigungsfeld in ihren Geschäftsaktivitäten. Hieraus erklärt sich, warum die meisten Factoring-Institute als Tochtergesellschaften von Kreditinstituten gegründet wurden.1

Als Factoring wird der vertraglich geregelte, fortlaufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens durch einen Factor bezeichnet.

Grundlage des Factoring ist ein Vertrag zwischen

  • einem leistenden Unternehmen (als Verkäufer, Klient des Factors),
  • einem Finanzierungsinstitut (Factor).

Dabei erklärt sich der Klient bereit, dem Factor seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ständig gesamthaft oder teilweise zum Kauf anzubieten. .

 

b) Ausgestaltung

Der Factor seinerseits erklärt sich bereit, für den Klienten die folgenden Funktionen zu übernehmen (siehe Bild 8.02):

  • Abwicklung der Debitorenbuchhaltung, Übernahme des Mahnwesens und des Inkassos (Dienstleistungsfunktion),
  • Bevorschussung der angekauften Forderungen (Finanzierungsfunktion) sowie ggf.
  • Übernahme des Risikos bei Forderungsausfall (Delkrederefunktion).
					  Bild 8.02: Zur Nutzung des Factorings in der Phase 					  Kapitalrückfluss
Bild 8.02: Zur Nutzung des Factorings in der Phase Kapitalrückfluss