1. Einführung
1.1 Wege in die Selbständigkeit [UNT 1121]
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1.1.2 Gründungsmöglichkeiten
c) Franchising
Grundlage der Unternehmensgründung über ein Franchising ist ein Vertrag zwischen einem Franchise-Geber und dem Gründer als Franchise-Nehmer:
Der Franchise-Geber stellt einem Franchise-Nehmer die - meist regional begrenzte - Nutzung eines bereits markterprobten Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Darin eingeschlossen ist die Vermittlung von Know-how bei der Vermarktung der Franchisegeberleistungen
Auf diese Weise kann der Existenzgründer das unternehmerische Risiko begrenzen, ist aber andererseits bei der Ausgestaltung des Unternehmens eng an die Vorgaben des Franchisegebers gebunden. Der Franchisegeber kann sich darüber hinaus Weisungs- und Kontrollrechte vorbehalten (siehe Bild 1.02).1
In rechtlicher Hinsicht ist der Franchisenehmer ein Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Einen Franchisevertrag sollte der Gründer vor Unterzeichnung von einem im Franchiserecht erfahrenen Anwalt prüfen lassen..
Beispiele für Franchise-Unternehmen:
OBI (Baumarkt), Nordsee (Fischgaststätte), McDonald’s (Schellimbiss-Gaststätte). Clean Bär (Autowäsche).
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