3. Rechtsformen der Unternehmen
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Die jeweilige Rechtsform eines Unternehmens ist eines der grundlegenden Charakteristika dieser Wirtschaftssubjekte und im Hinblick auf Kontakte und Geschäftsbeziehungen zum betreffenden Unternehmen von primärem Interesse.
Insofern muss bereits in einer frühen Phase der Vorbereitung einer Existenzgründung (speziell bei Neugründungen) klug überlegt werden, welche der vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Rechtsform am besten zur Geschäftsidee und deren Umsetzung passt.
Am einfachsten erscheint die Rechtsform des Einzelkaufmanns (ohne oder mit Eintrag im Handelsregister), aber dies muss nicht zwingend die beste Lösung für eine Neu- oder Umgründung sein. Es ist ja auch möglich, als Einzelperson eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder Aktiengesellschaft) zu gründen und dies kann im Hinblick auf die Positionierung am Markt oder im Hinblick auf Haftungsfragen vielleicht eine bessere Lösung sein.
Nach dem Durcharbeiten der einzelnen Lerneinheiten in diesem dritten Kapitel zum Themenbereich "Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen" sollten Sie in der Lage sein,
- anzugeben, nach welchen Kriterien die möglichen Rechtsformen von Unternehmen zu systematisieren sind,
- zu erläutern, was das Wesensmerkmal der einzelnen Rechtsformen ist sowie
- dazulegen, was bei der Umwandlung von Rechtsformen aus gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht zu beachten ist.