4.4   Deckung des Kapitalbedarfs durch Finanzierung  

4.4.1 Finanzierungsquellen

h) Kurzfristige Fremdfinanzierung

Formen der kurzfristigen Fremdfinanzierung werden von allen Unternehmen in dieser oder jener Art genutzt.

Der kurzfristigen Fremdfinanzierung werden folgende Sachverhalte im Wirtschaftsverkehr der Unternehmen mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden zugerechnet:

  • Zuführung von Vermögensgegenständen zum Unternehmen, die von Lieferanten bzw. Kunden kreditiert werden (Lieferantenkredit, Kundenkredit),
  • Zugriff zu finanziellen Mitteln im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie (Kontokorrentkredit),
  • Zuführung finanzieller Mittel als Geldkredite (Diskontkredit, Lombardkredit),
  • Zugriff zur Kreditwürdigkeit eines Kreditinstituts als Kreditleihe (Akzeptkredit, Avalkredit u. a.).
  • Zugriff zu speziellen Formen kurzfristiger Außenhandelsfinanzierung (Rembourskredit u. a.) und
  • Bevorschussung von Mitteln über Kreditsubstitute (Factoring, Forfaitierung).

Bei diesen Sachverhalten ist die Verfügbarkeit über die Mittel auf die Dauer eines Jahres begrenzt. Eine Verlängerung der Mittelverfügbarkeit kann auf dem Wege der Prolongation erfolgen.

 

Die nachfolgende Grafik in Bild 4.07 zeigt in einer Übersicht die Systematisierung der Formen der kurzfristigen Fremdfinanzierung,


					  Bild 4.07: Formen der kurzfristigen Fremdfinanzierung
Bild 4.07: Formen der kurzfristigen Fremdfinanzierung

Probleme der Unternehmensfinanzierung im kurzfristigen Zeitraum sind dann zu lösen, wenn insbesondere

  • dem betreffenden Unternehmen temporär keine ausreichenden eigenen Mittel zur Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen (wie z. B. Nutzung des Kontokorrentkredits) oder
  • das Unternehmen eigene Mittel "schonen" will und daher - kurzfristig - auf Fremdfinanzierung zurückgreift (wie z. B. Lieferantenkredit, Avalkredit) oder
  • eine sofortige Umwandlung einer Forderung in "cash" gewünscht wird (wie z. B. Diskontkredit im Wechselgeschäft oder Factoring als Instrument des Forderungsmanagements).

Ein solches Vorgehen entspricht dem Grundkonzept der "goldenen" Finanzierungsregel:
Kurzzeitig vorhandene Vermögensgegenstände (wie Vorräte, Forderungen) sollten auch nur mit kurzfristig zur Verfügung stehenden Mitteln (Herkunft: kurzfristiges Fremdkapital) finanziert werden.