7. Kapitalwandlung
7.3 Phase 4: Kapitalwandlung (Marketing) [UNT 7324]
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7.3.2 Handhabung der Marketing-Instrumente
b) Entgeltpolitik: Lieferzeit, Lieferarten
♦ Lieferzeit
Die Lieferzeit bezieht sich auf die Bereitstellung von bestellten materiellen und immateriellen Produkten und umfasst die Zeitspanne zwischen der verbindlichen Auftragsbestätigung durch den Anbieter (Lieferant) und dem Zeitpunkt des Eintreffens des Gutes beim Abnehmer (Kunde).
Bei der Ausführung von Dienstleistungen kann demgegenüber nicht von Lieferzeit gesprochen werden. Hier entspricht - wenn man so will - die "Lieferzeit" der Zeitspanne von der Auftragsannahme bis zur Beendigung der Leistungsausführung.
Aus Marketing-Sicht sind bei der Lieferzeit zwei Problemkreise getrennt zu betrachten:
Zum einen geht es um die Frage, ob ein Anbieter dem anfragenden Kunden eine Lieferzeit offerieren kann, die diesen zur verbindlichen Auftragserteilung motiviert. Dies trifft für die Bestellung nicht vorrätiger Waren durch den Endverbraucher im "Business-to-Customer"-Geschäft genauso zu wie für Abnehmer von Investitionsgütern im Business-to-Business-Geschäft.
Zum anderen geht es um die Frage der Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Lieferzeit, denn von der Einhaltung dieser Zeit hängt für den Abnehmer möglicherweise viel ab (z. B. Inbetriebnahme einer Anlage, Eröffnung eines Geschäfts, rechtzeitige Bereitstellung einer Ware als Geburtstagsgeschenk und dgl. mehr).
Jede voreilige Zusage zu einem - vom Kunden gewünschten - Liefertermin kann für den Anbieter viele negative Folgen haben (Imageverlust bei der späteren Nichteinhaltung des Termins, rechtliche Folgen des Lieferverzugs, erhöhte Kosten in der Leistungserstellung, um den Termin zu halten u. a. m.).
♦ Lieferarten
Unter Lieferarten ist der Weg zu verstehen, auf dem ein Produkt vom Anbieter/Verkäufer zum Käufer gelangt, was im Einzelnen Fragen nach dem Ort des Gefahren- bzw. Eigentumsübergangs, nach den zum Einsatz kommenden Transportmitteln, der Übernahme von Kosten u. a. berührt.
In den Lieferbedingungen kann somit Folgendes vereinbart werden (siehe Bild 7.10 und zugehörige Erläuterungen):
Erläuterungen:
Nr. | Regelung | Folgen |
1. | Der Käufer trägt die Versandkosten | Lieferung ab Werk, bzw. ab Lager |
2. | Der Verkäufer trägt die Versandkosten | Lieferung frei Haus, frei Lager, frei Werk |
3a | Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten: Der Verkäufer trägt die Kosten für die Anfuhr bis zum Versandunternehmen (Spediteur) | Lieferung unfrei ab hier |
3b | Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten: Der Verkäufer trägt die Kosten für Anfuhr und Verladung. | Lieferung frei Waggon, frei Binnenschiff o. a. |
3c | Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten: Der Verkäufer trägt die Kosten für Anfuhr, Verladung und Fracht bis zum Bestimmungsort. | Lieferung frei, frachtfrei, frei Bestimmungsort |