2. Gründungsprozess
2.2 Geschäftsidee und weitere Klärungen [UNT 2211]
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2.2.1 Geschäftsidee und Unternehmenszweck
b) Unternehmenszweck, Betriebszweck, Corporate Identity
Mit der Auswahl einer tragfähigen Geschäftsidee wird der Zweck eines zu gründenden Unternehmens bestimmt.1
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In der Regel ist der Unternehmenszweck umfassender als der eigentliche Betriebszweck. Letzterer bezieht sich auf jenen Gegenstand der Unternehmenstätigkeit, der die Leistungserstellung und -verwertung von betriebsprozessbezogenen Ertragsgütern zum Inhalt hat, während zum Unternehmenszweck durchaus mehr gehören kann. So kann im Unternehmenszweck bestimmt sein, dass Beteiligungen an anderen Unternehmen eingegangen werden, dass Ausleihungen vorgenommen werden können und dgl. mehr. Wichtig: Mit der Bestimmung des Unternehmenszwecks erfolgt zugleich die Festlegung des "Selbstverständnisses" des betreffenden Unternehmens im Sinne eines "Corporate Identity".2 |
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Der Entwicklung eines derartigen Corporate Identity ist bereits bei der Unternehmensgründung ein großes Gewicht beizumessen, um sich von Beginn an im gesamten Erscheinungsbild von Wettbewerbern positiv zu unterscheiden (siehe Bild 2.04). |
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Bild 2.04: Unternehmenszweck, Corporate Identity
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