3.5 GmbH, AG, Mischformen 

3.5.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

 

a) Charakteristische Merkmale

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Im Unterschied zu den Personenunternehmen steht bei Kapitalgesellschaften die Einbringung von Kapital und die damit verbundenen Rechte und Pflichten im Vordergrund. Die persönliche Mitarbeit eines Gesellschafters ist hier nicht Bedingung.1  

Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ein Unternehmen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, also nicht nur als Handelsgewerbe, führen kann und für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Die Firma der GmbH kann eine Personen-, Sach- oder Fantasie-Firma sein. Sie muss die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "GmbH" oder die Bezeichnung "Gesellschaft ... mbH" tragen.

Eine GmbH ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person und im Sinne des § 6 HGB ein Formkaufmann. Ihre Kaufmannseigenschaft als juristische Person erlangt die Gesellschaft jedoch erst nach Eintragung in das Handelsregister.

  Bild 3.09: GmbH

 

Die GmbH hat einen oder mehrere Geschäftsführer, diese müssen nicht zwangsläufig Gesellschafter der GmbH sein (siehe Bild 3.09).

Eine GmbH kann auch als sog. Einmann-GmbH gegründet werden.

Das gezeichnete Kapital (Haftungskapital) heißt Stammkapital und ist in Form von Stammeinlagen der Gesellschafter aufzubringen.

Das Stammkapital muss nach § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000,00 EUR betragen. Es setzt sich aus der Summe der Stammeinlagen der Gesellschafter der GmbH zusammen.

Eine einzelne Stammeinlage muss mindestens 100,00 EUR betragen und im Weiteren durch 50 teilbar sein. Die Einlage kann in Form einer Sach- und/oder Geldeinlage erfolgen. Die sich aus einer Stammeinlage ableitenden Gesellschafterrechte werden als Geschäftsanteil bezeichnet.

Auf den Geschäftsbriefen und E-Mails sind die Firmierung, die Rechtsform, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht, die Handelsregisternummer sowie die Familiennamen der Geschäftsführer mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen anzugeben.

1 Siehe hierzu:

 KLUNZINGER, E.: Grundzüge des Gesellschaftsrechts. Verlag Vahlen, München,

 Gründerzeiten-Rechtsformen (PDF-Datei,