1.2  Persönliche Voraussetzungen

1.2.1  Person des Gründers


a) Vorbemerkungen

In § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) heißt es:

"Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind."

 

Aus diesem Grundsatz der Gewerbefreiheit ist abzuleiten, dass - von Ausnahmen abgesehen - zur Gründung und Führung eines Unternehmens keine bestimmte Qualifikation oder Fachkenntnis des Gründers vorgeschrieben ist.
Dennoch zeigen Analysen und Statistiken, dass viele Existenzgründer bereits in den ersten ein bis zwei Jahren mit ihrem Unternehmen scheitern, weil es Ihnen an Produktkenntnissen, an Branchenerfahrung, an kaufmännischen oder auch an grundlegenden Rechtskenntnissen mangelt.
Hinzu kommt, dass oft auch die persönlichen Voraussetzungen in Bezug auf Belastbarkeit, Risikobereitschaft, unternehmerisches Denken und andere Eigenschaften für das Bestehen in der Selbstständigkeit nicht ausreichen.

Bevor man sich in das "Abenteuer Selbstständigkeit" begibt, sollte erst eine Selbstprüfung (gemäß dem Goethe-Wort "Drum prüfe, wer sich ... " ) vorgenommen werden. Für die Erarbeitung eines solchen "Selbstbildnisses" (siehe Grafik) werden nachfolgend wichtige Hinweise gegeben.1

b) Kriterien für die Prüfung der persönlichen Eignung

Bei der Selbstprüfung der persönlichen Eignung für eine selbständige Führung eines Unternehmens können Sie sich - als gedachter Gründer - an folgenden Fragen und Kriterien orientieren:2
  • Wie ist - unter Beachtung des Grundsatzes der kaufmännischen Vorsicht - Ihre Risikobereitschaft ausgeprägt?
  • Wie schätzen Sie Ihre Fähigkeit zur Entwicklung neuer Ideen ein bzw. sind Sie generell neuen Ideen gegenüber aufgeschlossen?
  • Wie schätzen Sie Ihre körperliche und geistige Leistungskraft und Belastbarkeit ein?
  • Sind Sie generell entscheidungsfreudig oder überlassen Sie lieber Anderen die Entscheidung zu komplizierten Problemen?
  • Können Sie in der Arbeit und im persönlichen Leben auch Rückschläge verkraften?
  • Wie schätzen Sie Ihre Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit zu anderen Menschen ein? Können Sie andere Menschen von der Richtigkeit einer Idee, eines Vorhabens oder dergleichen überzeugen und zur Mitwirkung an Vorhaben motivieren?
  • Können Sie Kritik hinnehmen oder sind Sie diesbezüglich übersensibel?
  • Können Sie davon ausgehen, dass Ihr Partner/Ihre Partnerin bzw. Ihre Familie voll hinter dem Vorhaben einer Existenzgründung steht?
  • Können Sie damit zurecht kommen, dass Sie in den ersten Jahren nach der Gründung neben einem hohen Arbeitsaufwand in der Regel große Abstriche bei den Einkünften, Urlaubsgewohnheiten und im Familienleben machen müssen?

 

Die Erfahrung zeigt, dass eine erfolgreiche selbständige Unternehmertätigkeit vor allem solche persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten wie Eigeninitiative, Kreativität, Motivationsfähigkeit, Flexibilität im Denken und Handeln, Kontaktfähigkeit, Lernfähigkeit und anderes bedingt.

1, 2 Siehe hierzu auch:

 Herausforderung Selbstständigkeit. IHK Baden-Württemberg (PDF-Datei),

 KRAUSE, G./KRAUSE, B.: Die Prüfung der Fachwirte. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen. Kiehl Verlag im NWB Verlag, Herne.