1. Einführung
1.2 Persönliche Voraussetzungen [UNT 1210]
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1.2.1 Person des Gründers
a) Vorbemerkungen
In § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) heißt es: |
Aus diesem Grundsatz der Gewerbefreiheit ist abzuleiten, dass - von Ausnahmen abgesehen - zur Gründung und Führung eines Unternehmens keine bestimmte Qualifikation oder Fachkenntnis des Gründers vorgeschrieben ist.
Dennoch zeigen Analysen und Statistiken, dass viele Existenzgründer bereits in den ersten ein bis zwei Jahren mit ihrem Unternehmen scheitern, weil es Ihnen an Produktkenntnissen, an Branchenerfahrung, an kaufmännischen oder auch an grundlegenden Rechtskenntnissen mangelt.
Hinzu kommt, dass oft auch die persönlichen Voraussetzungen in Bezug auf Belastbarkeit, Risikobereitschaft, unternehmerisches Denken und andere Eigenschaften für das Bestehen in der Selbstständigkeit nicht ausreichen.
Bevor man sich in das "Abenteuer Selbstständigkeit" begibt, sollte erst eine Selbstprüfung (gemäß dem Goethe-Wort "Drum prüfe, wer sich ... " ) vorgenommen werden. Für die Erarbeitung eines solchen "Selbstbildnisses" (siehe Grafik) werden nachfolgend wichtige Hinweise gegeben.1
b) Kriterien für die Prüfung der persönlichen Eignung
Bei der Selbstprüfung der persönlichen Eignung für eine selbständige Führung eines Unternehmens können Sie sich - als gedachter Gründer - an folgenden Fragen und Kriterien orientieren:2
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Die Erfahrung zeigt, dass eine erfolgreiche selbständige Unternehmertätigkeit vor allem solche persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten wie Eigeninitiative, Kreativität, Motivationsfähigkeit, Flexibilität im Denken und Handeln, Kontaktfähigkeit, Lernfähigkeit und anderes bedingt.
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