6.3  Phase 3: Personaleinsatz

6.3.2  Personalaufwendungen

a)  Begriff, Komponenten

Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete private Unternehmen werden für den Leistungsfaktor "menschliche Arbeit" nur jenen Preis (in Form von Lohn und Gehalt und weiteren Zusatzleistungen) bezahlen wollen (bzw. können), der in Einheit mit den anderen Aufwendungen für Leistungsfaktoren (Kapitalkosten, Sachkosten u. a.) sichert, dass die vom Unternehmen erwirtschafteten Erträge größer sind als die getätigten Aufwendungen, so dass ein Überschuss (als Gewinn) verbleibt. Das gilt sicher auch im hier betrachteten Fall neu gegründeter Unternehmen, wobei allerdings zu beachten ist:

Gründer sollten nicht in den fatalen Fehler zu verfallen, Mitarbeiter ausschließlich als Kostenfaktor anzusehen. Vielmehr kommt es darauf an, bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Einkommens- und Vergütungssystemen im Unternehmen zu sichern, dass einerseits die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen umgesetzt und eine leistungsgerechte Entlohnung gewährleistet wird, die andererseits ausreichend leistungsmotivierend wirkt, damit über die Entwicklung der Arbeitsproduktivität und der betrieblichen Wertschöpfung der Faktor "Personalkosten" im gesamten Kostengefüge der Umsatzleistung von Unternehmen beherrschbar bleibt und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und seiner Produkte nicht schmälert.

Personalaufwendungen sind alle in Geld bewerteten Aufwendungen, die als Entgelt an Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens gezahlt werden. Dies betrifft 

  • Brutto-Löhne und Lohnbestandteile, die als Entgelt für "geleistete Arbeit" an Arbeiter und gewerblich Auszubildende gezahlt werden,
  • Brutto-Gehälter und weitere Bezüge, die für "geleistete Arbeit" an Angestellte und andere Personengruppen sowie an Auszubildende (nicht gewerblich) gezahlt werden, aber auch
  • Entgelte für "nicht geleistete Arbeit" der Mitarbeiter (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende), konkret für Urlaub, Feiertage und Krankheit, ferner freiwillige soziale Leistungen, Beiträge zur Vermögensbildung, Fahrkostenerstattung u. a.

Zu den Personalaufwendungen gehören ferner

  • Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung (Lohn- und Gehaltsbereich),
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) sowie
  • Aufwendungen für die Altersversorgung und für Unterstützung (Betriebsrenten u. a.).

 

Hinsichtlich der Personalaufwendungen wird üblicherweise auch zwischen Personalbasiskosten und Personalzusatzkosten unterschieden.

Zu den Personalbasiskosten werden die Entgelte bzw. Vergütungen gerechnet, die für die tatsächlich geleistete Arbeit der Mitarbeiter gezahlt werden. Dazu gehören in erster Linie die Brutto-Löhne und -Gehälter.

Zu den Personalzusatzkosten werden hingegen jene personalbedingten oder personalbezogenen Entgelte oder Zahlungen gerechnet, die ein Unternehmen unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit zu tragen sind. Diese Entgelte bzw. Zahlungen beruhen auf gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen:

  • Gesetzlich bedingte Personalzusatzkosten: Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, Feiertagsvergütungen, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall.
  • Tarifvertraglich bedingte Personalzusatzkosten: Bezahlter Jahresurlaub, zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikationen, 13. Monatseinkommen, vermögenswirksame Leistungen.
  • Betriebliche Personalzusatzkosten: Freiwillige Sonderzahlungen, Kosten der betrieblichen Altersversorgung, Aus- und Weiterbildungskosten.

Die Personalzusatzkosten betragen in Deutschland ca.80 % der Personalbasiskosten.