6.1 Phase 3: Kapital- und Personaleinsatz (Einführung)
6.1.1 Inhalt, Aufgaben
a) Problemstellung (mit Tests)
Eine erfolgreiche Verwirklichung des selbst gestellten Unternehmenszweck bedingt die Entwicklung, Herstellung und marktliche Verwertung solcher Produkte und/oder Dienstleistungen, mit denen sich das neue Unternehmen im Wettbewerb mit Konkurrenten am Markt behaupten kann. Unter diesem Aspekt gilt es nun, den eigentlichen Geschäftsbetrieb eines neu gegründeten Unternehmens in Gang zu setzen und somit die beschafften Güter des Anlage- und Umlaufvermögens zweckentsprechend einzusetzen, was zugleich immer auch den Einsatz qualifizierten Personals unter tätiger Mitwirkung des Gründers bedingt.
Zuvor wieder einige Einstiegsfragen.
Frage 1:
Im Kontext zur Leistungserstellung und zum Absatzprozess ist von Produkten, Erzeugnissen und Leistungen die Rede. Handelt es sich hierbei - Ihrer Ansicht und Kenntnis nach - um zueinander synonyme Begriffe oder gibt es semantische Interpretationsunterschiede?
Ihre Antwort:
In den Erörterungen in diesem Kapitel werden folgende Begriffsbestimmungen verwendet:
Produkte: Produkte sind generell das Resultat einer Leistungserstellung (Produktion), hervorgebracht mit dem Ziel, damit einen Eigenbedarf, mehr noch einen Fremdbedarf zu decken. Produkte in diesem Sinne können sowohl materielle
Sachgüter(Gebrauchsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge und dgl. oder Verbrauchsgüter wie Lebensmittel, Benzin und dgl.) als auch immaterielle
Dienstleistungen (Service),
Energieleistungen sowie auch verkehrsfähige
Informationen (z. B. Software) und
Rechte (z. B. ein Patent, Marke)
sein.
Erzeugnisse: Als Erzeugnisse werden sich geschlossene, aus einer begrenzten Anzahl von Gruppen und/oder Teilen bestehende funktionsfähige (physische) Gegenstände- wie zum Beispiel - Maschinen, Autos, Computer und dgl. -bezeichnet (vgl. DIN 6789). Die Erzeugnisstruktur und die benötigten Bestandteile, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, werden in Stücklisten oder Rezepturlisten abgebildet. Im Rechnungswesen wird zwischen Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen unterschieden, die zu Herstellungskosten zu bewerten sind. Für Produkte im Sinne von Sachgütern wird oft synonym der Terminus Erzeugnis verwendet.
Leistungen: Unter Leistungen sind - im hier betrachteten Kontext - sind jene Resultate (Produkte) der betrieblichen Leistungserstellung zu verstehen, die - im Unterschied zu Erzeugnissen - den Charakter von Bau-; Projektierungs-, Beratungs-, Entwicklungs- und anderen Dienstleistungen haben und die entweder als Absatzleistung auf Zielmärkten (über Kunden) zu Umsätzen geführt oder aber in der Kosten- und Leistungsrechnung als innerbetriebliche Leistungen erfasst und verrechnet werden. Typisch für eine Dienstleistung - als immaterielles, nicht transport- oder lagerfähiges Gut - ist, dass deren kundenbezogene Erstellung durch eine natürliche oder juristische Person meist zeitlich mit der Abgabe bzw. dem Verbrauch dieses Gutes ("uno-actu") zusammenfällt (Beispiel: Durchführung einer Reparatur eines Fahrzeuges durch Fachkräfte im Unterschied zur fabrikmäßigen Herstellung eines Fahrzeuges).
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Frage 2:
Worin unterscheiden sich - Ihrer Kenntnis nach - die Termini "Leistungserstellung", "Produktion" und "Fertigung"?
Ihre Antwort:
Der Terminus "Leistungserstellung" bezieht sich auf jedwede Erstellung von Gütern zur Fremdbedarfsdeckung, somit nicht nur auf die Erstellung von Sachgütern, sondern auch auf das Erbringen von Dienstleistungen, Energieleistungen und das Erstellen anderer immaterieller Güter (Rechte, Informationen).
Der Terminus "Produktion" wird meist mit Bezug auf die Herstellung von Sachgütern/Energie verwendet, deckt sich aber meist mit dem Terminus "Leistungserstellung".
Der Terminus "Fertigung" hingegen bezieht sich auf die Herstellung materieller Industriegüter (Erzeugnisse).
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Frage 3:
Welche Rechtsvorschriften (nach Sachgebieten) haben Unternehmer im Bereich der betrieblichen Leistungserstellung - Ihrer Kenntnis nach - besonders zu beachten?
Ihre Antwort:
Mit Ingangsetzung von Prozessen der betrieblichen Leistungserstellung muss ein Unternehmer auf die Einhaltung bzw. Umsetzung einer Vielzahl von Rechtsvorschriften achten. Hier eine kleine Übersicht zu diesem Thema:
Sachgebiet
Rechtsvorschriften (Auswahl)
Produkthaftung, Produktsicherheit
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Vorschriften zur Gewährleistung (§ 437 BGB) und zur Deliktische Haftung (§ 823 BGB)