6.2  Phase 3: Leistungserstellung

6.2.3  Qualität, Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement

b)  Qualitätssicherung

Qualität (von Produkten) stellt sich nicht von selbst ein. Dazu bedarf es entsprechender Maßnahmen, die auf die Einhaltung und Umsetzung von Qualitätsanforderungen in der Leistungserstellung gerichtet sind.

Unter Qualitätssicherung ist jede geplante und systematische Tätigkeit zu verstehen, die innerhalb eines Unternehmens mit dem Ziel verwirklicht wird, Vertrauen dahingehend zu schaffen, dass die betreffenden Einheiten (Produkte, realisierte Dienstleistungen) die gestellten Qualitätsanforderungen erfüllen werden.
Wichtiger Ausgangspunkt hierbei sind Erwartungen bzw. Forderungen von Kunden sowie Vorgaben in einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Kernstück der Qualitätssicherung ist die Ausgestaltung eines wirksamen Qualitätsregelkreises (siehe Bild 6.09).

                                     


					  Bild 6.09: 
					  Qualitätsregelkreis
Bild 6.09: Qualitätsregelkreis

Jeder Gründer ist - im Hinblick auf die Erfolgschancen im Umsatzprozess seines Unternehmens - gut beraten, von Anbeginn seiner Geschäftstätigkeit an dem Aufbau und der steten Verbesserung eines solchen Qualitätsregelkreises oberste Priorität zu geben.

So muss der Unternehmer Max Muster (im hier betrachteten Gründungs-Fallbeispiel) von Anfang an auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Hochvolt-Systemen bei Elektroautos achten ("Safety first!"). Ein einziger Fehler, der die Sicherheit bei der Nutzung des Fahrzeugs beeinträchtigt oder vielleicht gar einen Unfall zur Folge hat, bedeutet für den Gründer "Das war's dann!" Denn dies würde sich schnell herumsprechen und ohne Vertrauen zur Werkstatt und zu seiem Inhaber gibt es keine Kunden und ohne Kunden keinen Umsatz!

Die Ausgestaltung, das Sichern des Funktionierens und die stete Verbesserung des Qualitätsregelkreises ist eine Hauptaufgabe des Qualitätsmanagements.