4.4   Deckung des Kapitalbedarfs durch Finanzierung  

4.4.1 Finanzierungsquellen

f) Eigenfinanzierung mit Mezzanine-Kapital

Im Falle einer Unternehmensgründung sowie in Situationen, in denen nicht-emissionsfähige Unternehmen vor der Lösung von Aufgaben stehen, deren Bewältigung ein großen Finanzbedarf bedingen, reicht oft weder die Einlagenfinanzierung noch die "klassische Form" einer Unternehmensbeteiligung aus, um den bestehenden Finanzbedarf zu decken.
Um eine Fremdfinanzierung zu vermeiden, wird in diesen Fällen auf Finanzierungslösungen zurückgegriffen, die mit dem Terminus Mezzanine-Kapital verbunden sind.

Als Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen werden Finanzierungsarten bezeichnet, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen.

Die dem betreffenden Unternehmen über eine Mezzanine-Finanzierung zugeführten Mittel bilden in ihrem abstrakten Gegenwert eine Passiva-Position, wobei die jeweiligen Kapitalgeber jedoch analoge Stimm- und Einflussrechte wie die "echten" Eigner bzw. Gesellschafter des Unternehmens haben.1

 

Typische Merkmale des Mezzanine-Kapitals sind

  • die Nachrangigkeit (gegenüber anderen Gläubigern),
  • der Verzicht auf das Stellen besonderer Sicherheiten,
  • die Vorrangigkeit im Zugriff gegenüber dem Stamm- bzw. Grundkapital und den Rücklagen,
  • ein geringerer Zinsaufwand im Vergleich zur Nutzung von Fremdkapital,
  • die zeitliche Befristung sowie der Aspekt, dass
  • die Erträge der Mezzanine-Kapitalgeber in der Regel höher sind als die der Fremdkapitalgeber, dennoch aber geringer ausfallen als bei reinen Eigenkapitalgebern.

 Bei Unternehmensgründungen hat vor allem folgende Formen eines Mezzanine-Kapitals Bedeutung:

♦ Nachrangdarlehen

Als Nachrangdarlehen bezeichnet man eine Mittelbereitstellung, die - der Mittelherkunft nach - als Verbindlichkeit eingeordnet wird, die aufgrund eines einzelvertraglichen Rücktrittsrechts hinter die Ansprüche der anderen Gläubiger tritt.
Eine typische Form eines Nachrangdarlehens ist das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)2 bereitgestellte Unternehmerkapital sowie das "ERP-Kapital für Gründung".3

♦ Kapitalbeteiligung über Kapitalbeteiligungsgesellschaften

Derartige Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind in der Regel Tochtergesellschaften einer Bank, ggf. auch von mehreren Banken.
Das "Geschäft" dieser Beteiligungsgesellschaften besteht darin, Gründungen von klein- und mittelständischen Unternehmen mit großer Zukunftsfähigkeit finanzielle Mittel zur Deckung eines größeren Kapitalbedarfs bereitzustellen, jedoch nicht in Form eines üblichen Kredits, sondern in Form einer offenen Beteiligung durch Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder einer stillen Beteiligung durch Einlage von finanziellen Mitteln.

Finanziert werden vor allem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Investitionen, Unternehmensnachfolgen, tätige Beteiligungen und Kooperationen mit Beträgen von mindestens 0,5 Mio. EUR und einer Laufzeit von 7 bis 15 Jahren.
Auf diese Weise wird die Eigenkapitalbasis und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt, was sich auch positiv auf die Kreditwürdigkeit gegenüber Fremdkapitalgebern auswirkt.

1 Siehe hierzu auch:

 Gründerzeiten-Finanzierung (PDF-Datei).

2 Siehe:  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Internet).

3 Siehe: ERP-Gruenderkredit-Startgeld (PDF-Datei)    und  ERP-Gruenderkredit-Universell (PDF-Datei).