Die Wahl der Rechtsform gehört - wie dargestellt - zu den konstitutiven Entscheidungen bei der Existenzgründung. Es ist daher immens wichtig, dass sich Gründungswillige im Rahmen der Vorbereitung auf die Existenzgründung einen detaillierten Einblick in die gesellschaftsrechtlichen Merkmale und Eigenheiten von Rechtsformen der Unternehmen verschaffen.
Da zu diesem Thema sicherlich schon Einiges bekannt ist, sollte es nicht schwerfallen, einige Einstiegsfragen zu beantworten.
Hinweis: Die Antworten zu gestellten Fragen sollten mindestens 12 Zeichen umfassen!
Frage 1:
Welche wichtigen Wirkungen sind generell mit der Wahl einer Rechtsform verbunden?
Ihre Antwort:
Folgende Wirkungen der Rechtsform sind bei der diesbezüglichen Entscheidungsfindung zu beachten:
Die Rechtsform beeinflusst den Gründungsaufwand (z. B. Mindesteinlagen bei Gründung einer Kapitalgesellschaft).
Mit der Rechtsform werden die Haftungsverhältnisse geklärt (z. B. Haftung auch mit dem Privatvermögen beim Einzelunternehmen, begrenzte Haftung bei Kapitalgesellschaften).
Mit der Rechtsform werden die Leitungsbefugnisse und die Organisationsgewalt geklärt (z. B. obliegt dem Einzelunternehmer die Geschäftsführung nach innen und die Vertretung nach außen. Bei einer GmbH kann aber auch ein Nicht-Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt werden).
Die Wahl der Rechtsform bestimmt die Möglichkeiten der Kapitalaufbringung, die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen, die Möglichkeiten der Veräußerung des Unternehmens u. a.
Die Wahl der Rechtsform bestimmt die Form der Buchführungspflicht bis hin zum Erstellen von Jahresabschlüssen.
Die Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens bestimmt ferner, wer aufgrund welcher Rechtsbasis Anspruch auf Ausschüttung von Gewinn hat bzw. wer in welchem Umfang an Verlusten zu beteiligen ist.
Die Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens bestimmt auch, welche Steuern aufgrund welcher Regelungen zu zahlen und welche Kosten mit der Rechtsform verbunden sind.
Schließlich wird mit der Wahl der Rechtsform geklärt, ob ein Aufsichtsrat (wie bei einer Aktiengesellschaft) zu bilden ist und ob gemäß Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmungsrechte der Belegschaft einzuräumen sind.
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Frage 2:
Worin besteht aus der Sicht der Haftung der wesentliche Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft?
Ihre Antwort:
Personengesellschaften haften für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber auch mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind Gesellschaften, die für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften.
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Frage 3:
Ist es Ihrer Kenntnis nach möglich, mit einem Eigenkapital von weniger als 5 Euro eine Kapitalgesellschaft zu gründen?
Ihre Antwort:
Es geht hier um die sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die 2008 als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt wurde. Die UG kann in der Tat mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro (als Bareinzahlung) gegründet werden ("1-Euro-GmbH"). Dazu später mehr.