5. Kapitalbeschaffung, Kapitalverwendung
5.1 Phase 1: Kapitalbeschaffung [UNT 5120]
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5.1.2 Probleme bei der Kapitalbeschaffung
a) Aufbringen eigener Mittel
In der Praxis vollzieht sich die Kapitalbeschaffung in der Regel nicht problemlos:
Falls mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen wollen, werden vorherige Zusagen zum Aufbringen von Eigenmitteln später oft nicht eingehalten.
So kann es ein, dass die eingeplanten bzw. zugesagten liquiden Mittel nicht mehr im vollen Umfang verfügbar sind oder Partner letztlich doch das Risiko scheuen, "ihr Geld" in ein "Risiko-Unternehmen" zu stecken.
Auch in Bezug auf das Einbringen von eigenen Sachanlagen (wie Computer, Fahrzeuge und dgl.) kann es Probleme geben, vor allem im Hinblick auf eine reale Bewertung dieser Sachanlagen.
b) Aufbringen von Fördermitteln und Krediten
Auch die tatsächliche Bereitstellung von beantragten Förderkrediten läuft gleichfalls nicht immer reibungslos ab. Nicht immer wird der entsprechende Antrag von der Hausbank wirksam unterstützt, denn Banken sind nicht verpflichtet, KfW- oder ERP-Kredite zu vermitteln. Auch sind Förder-Banken nicht verpflichtet, jeden gestellten Antrag eines Gründers zu bestätigen bzw. zu genehmigen.
Zu beachten ist hier ferner vor allem die "Vor-Beginn-Klausel":
Diese Klausel besagt, dass ein Gründer, der für die Finanzierung eines Vorhabens Fördermittel einsetzen will, das Vorhaben erst dann beginnen darf, wenn ein Entscheid über die Bewilligung und Bereitstellung dieser Mittel getroffen wurde.
Die Gewährung von Krediten durch die Hausbank oder andere Kreditinstitute hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die betreffende Bank die Erfolgschancen des Gründungsvorhaben einschätzt und ferner, welche beleihungsfähige Sicherheiten der Antragsteller (hier: Gründer) vorweisen kann.
Allerdings scheuen Banken oft den Aufwand, der mit der Überprüfung der Erfolgschancen eines Gründungsvorhabens verbunden ist.
Auch negative Bonitätseinträge bei der Schufa können dazu führen, dass Kreditanträge bzw. frühere Kreditzusagen seitens der betreffenden Bank nicht bewilligt werden.
Kurzum: In der Phase der Kapitalbeschaffung müssen Unternehmensgründer schon zeigen, ob sie über "gute Nerven" und Stehvermögen verfügen.