4.2   Kapitalbedarf  "Anlagevermögen"

4.2.1 Grundlagen

b) Ermittlung der Anschaffungskosten

Zu den Anschaffungskosten gehören - wie dargestellt - "die Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können" sowie auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten.

Die möglicherweise im Anschaffungspreis enthaltenen Preisminderungen (z. B. Skonti, nachträglich gewährte und gesondert ausgewiesene Rabatte und Boni) sind bei der Ermittlung der Anschaffungskosten abzusetzen.

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird folgendes Rechenschema herangezogen:

Anschaffungspreis [EUR] Kaufpreis (netto), ohne Umsatzsteuer
+ Anschaffungsnebenkosten [EUR] Bezugskosten, Transportversicherungen, Zölle, Montagekosten, Notarkosten, Maklergebühren, Vermessungsgebühren, Testkosten und anderes
+ nachträgliche Anschaffungskosten [EUR] ggf. Umlage der Kosten für Straßenbau, nachträgliche Anschaffung von Zubehörteilen zu Anlagen und dgl.
./. Anschaffungspreisminderungen [EUR] genutzte Skonti, Boni und andere Preisnachlässe,
= Anschaffungskosten [EUR] zu diesem Betrag ist das Anlagegut zu aktiveren

                   

Hierzu kann mit der unten angegebene Excel-Datei ein Beispiel bearbeitet werden.