Hinweis: Die Antworten zu gestellten Fragen sollten mindestens 12 Zeichen umfassen!
Frage 1:
Im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten gibt es für das Gesellschaftsrecht kein eigenes (einzelnes) Gesetz.
Welche (mindestens drei) Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts kennen Sie? (Geben Sie zudem zu jeder Rechtsquelle an, zu welchen Rechtsformen hierin Aussagen gemacht werden!)
Ihre Antwort:
a) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- BGB-Gesellschaft (§§ 705 bis 740 BGB), - Verein (§§ 21 ff. BGB) - Stiftung (§§ 80 ff. BGB).
b) Handelsgesetzbuch (HGB)
- eingetragener Kaufmann (auch als Einzelunternehmen nach § 2 HGB), - Offene Handelsgesellschaft (§§ 105 bis 160 HGB), - Kommanditgesellschaft (§§ 161 bis 177 HGB), - Stille Gesellschaft (§§ 230 bis 237 HGB) u.a.
c) Aktiengesetz
- Aktiengesellschaft, - Kommanditgesellschaft auf Aktien
d) GmbH-Gesetz
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 1 eingeben!
Frage 2:
Ein bislang in einem Unternehmen X tätiger Angestellter (Fachwirt) will sich selbstständig machen. Er möchte gern wissen, ob es zweckmäßiger ist, das Unternehmen allein (als Einzelunternehmen) oder zusammen mit zwei Freunden als BGB-Gesellschaft zu gründen.
Welche Vorteile und welche Nachteile hat eine BGB-Gesellschaft gegenüber einem Einzelunternehmen?
Ihre Antwort:
a) Vorteile einer BGB-Gesellschaft
- Verbreiterung der Eigenkapitalbasis und der Bonität gegenüber Kreditinstituten, - breitere Risikoverteilung, - mehr Know-how, - Entscheidungen werden von mehreren verantwortet, - Arbeitsteilung und Spezialisierung möglich u. a.
b) Nachteile einer BGB-Gesellschaft
- keine alleinige Entscheidungsbefugnis, daher Abstimmungsprobleme, Interessenkonflikte, - unterschiedliches Engagement der Gesellschafter im Geschäftsbetrieb kann Unfrieden erzeugen, - Gewinne müssen geteilt werden u. a.
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 2 eingeben!
Frage 3:
Welcher Unterschied besteht in einer OHG zwischen der Geschäftsführungsbefugnis und der Vertretungsmacht?
Ihre Antwort:
Die Geschäftsführungsbefugnis bezieht auf die Berechtigung der Gesellschafter einer OHG für Handlungen im Rahmen der Durchführung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft. Sie betrifft das Innenverhältnis bei der Abgrenzung der Verantwortung der Gesellschaft. In der Regel besteht bei einer OHG Einzelgeschäftsführungsbefugnis. Wird der hierbei gesetzte Rahmen überschritten, führt dies zu Ersatzansprüchen der Gesellschafter untereinander. Zu beachten ist allerdings, dass mit dem Prinzip der Einzelgeschäftsführungsbefugnis ein Vetorecht der geschäftsführungsbefugten Gesellschafter verbunden ist. Dies bedeutet, dass eine beabsichtigte Handlung eines Gesellschafters unterbleiben muss, wenn dieser Absicht ein anderer geschäftsführungsbefugter Gesellschafter widerspricht (vgl. § 115 Abs. 1 HGB).
Die Vertretungsmacht berechtigt die Gesellschafter der OHG, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten rechtsgültig abzuschließen. Dies betrifft die Gestaltung des Außenverhältnisses der OHG. Das Handelsgesetzbuch geht dabei vom Prinzip der Einzelvertretung aller Gesellschafter aus (vgl. § 125 Abs. 1 HGB).
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 3 eingeben!
Frage 4:
In welchen wichtigen Punkten sich Ihrer Kenntnis nach eine Kapitalgesellschaft von einer Personengesellschaft?
Ihre Antwort:
Folgende Aspekte sind zu beachten:
Kapitalgesellschaften sind eigene Rechtspersönlichkeiten (juristische Personen), Personengesellschaften hingegen nicht.
Kapitalgesellschaften haften für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter von Personengesellschaften haften hingegen auch mit ihrem Privatvermögen. Personengesellschaften werden daher in der Regel hinsichtlich der Bonität besser eingeschätzt als Kapitalgesellschaften.
Kapitalgesellschaften können für die Geschäftsführung einen fachkundigen Nicht-Gesellschafter einsetzten, bei Personengesellschaften ist dies nicht möglich.
Der Gründungs- und Verwaltungsaufwand bei Kapitalgesellschaften ist größer als bei Personengesellschaften.
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 4 eingeben!
Frage 5:
Was sind typischen Schritte bei der Gründung einer GmbH?
Ihre Antwort:
Erster Schritt (nach Abschluss aller notwendigen Vorklärungen): Vorbereitung und Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit notarieller Beurkundung. Bis zum Eintrag in das Handelsregister handelt es sich um eine Vorgründungsgesellschaft als BGB-Gesellschaft.
Zweiter Schritt: Aufbringen des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR) durch Leisten der Stammeinlagen der Gesellschafter (als Gesellschafteranteile), wobei die Hälfte (mindestens 12.500 EUR) vor Eintragung in das Handelsregister eingezahlt (aufgebracht) sein muss. Ausnahme: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), hier ist das Stammkapital voll einzuzahlen. Ferner gilt bei der GmbH: Sacheinlagen müssen zu 100 % eingebracht werden.
Dritter Schritt:Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister (erfolgt i. d. R. über den Notar, elektronisches Handelsregister). Mit dem Eintrag in das HR, Abt. B, wird die GmbH eine juristische Person.