5.2  Phase 2: Kapitalverwendung  

5.2.5  Unternehmensgründung als Projekt

a)  Merkmale der Phase 2 als Umsetzungsphase

Auf Seite UNT 2111 wird mit der Darstellung in Bild 2.01 verdeutlicht, dass nach dem Treffen der konstitutiven Entscheidungen die Umsetzungsphase des Gründungsvorhabens beginnt und damit zugleich der "Point-of-no-Return" überschritten wird.

Diese Umsetzungshase beinhaltet im Wesentlichen zwei Komponenten (siehe auch Bild 5.06):

Die erste Komponente ist das Gründungsvorhaben selbst (Umsetzung der Geschäftsidee, zunächst mit den Aktivitäten der Kapitalbeschaffung und der Kapitalverwendung.
Dieser Aufgabenkomplex erfüllt in der Regel die Merkmale eines Projekts, wobei im Ergebnis der Projektrealisierung die Phase 3 mit der Ingangsetzung des eigentlichen Geschäftsbetriebs folgen soll.
Als derartige Merkmale sind hervorzuheben:

  • die Neuartigkeit und meist auch Komplexität des Vorhabens,
  • die eindeutige Zielvorgabe (zum Start der eigentlichen Leistungserstellung muss alles "fertig sein"),
  • die unabdingbare Berücksichtigung zeitlicher, finanzieller, personeller und anderer Begrenzungen zum Vorhaben,
  • die notwendige Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben,
  • das Erfordernis einer projektspezifischen Organisation, insbesondere dann, wenn in der Phase 2 um die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben geht.

Die zweite Komponente ergibt sich aus dem Tatbestand, dass die Planung, Realisierung, Überwachung und Kontrolle der skizzierten Aktivitäten in der Phase der Kapitalverwendung in ihrem sachlichen und zeitlichen Nach- und Nebeneinander ein spezielles Management bedingt und dieses Management muss als professionelles Projektmanagement bewältigt werden.

 


					  Bild 5.06: 
					  Zur Kennzeichnung der Umsetzungsphase als Projekt
Bild 5.06: Zur Kennzeichnung der Umsetzungsphase als Projekt