5.2  Phase 2: Kapitalverwendung  

5.2.1  Inhalt und Aufgaben

a) Problemstellung

Die Beschaffung der laut Finanzierungsplan benötigten Mittel kann nur Ausgangspunkt für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines Unternehmens sein, denn mit Geld allein können keine Produkte bzw. Leistungen erstellt und somit auch keine Umsätze mit Kunden getätigt werden (es sei denn, es wird eine "Bank" gegründet, siehe Bertolt Brecht "Dreigroschenoper").

Der Gründer steht als Unternehmer vielmehr vor der Aufgabe, die verfügbaren finanziellen Mittel für den Aufbau des eigenen "Produktionsapparats" einzusetzen und Betriebsmittel und sonstiger benötigter Gegenstände und Leistungen zu erwerben, die es ihm ermöglichen, den Prozess der eigentlichen Leistungserstellung zu starten und durchzuführen.

Mit anderen Worten: Der Unternehmer muss seinen Investitionsplan step-by-step verwirklichen. Dies ist - wie bereits in Kapitel 2  auf Seite U 2421 dargestellt - der inhaltliche Kern der Phase 2 der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens, der Phase der Kapitalverwendung.

b) Inhalt

Gegenstand und Inhalt der Phase der Kapitalverwendung ist die Verwendung der in Phase 1 eingebrachten bzw. beschafften finanziellen Mittel  zum Erwerb jener Sachgüter und Dienstleistungen, die den Start der eigentlichen Leistungserstellung entsprechend dem fixierten Geschäftszweck des Unternehmens ermöglichen.

Die damit verbundenen Aktivitäten entsprechen inhaltlich der Vorbereitung und Realisierung von Investitionen und dies ist mit Vorgängen der Beschaffung (im Sinne der Vorbereitung, des Abschlusses und der Realisierung von entsprechenden Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen) verbunden (siehe  Bild 5.02).

                                         

					  Bild 5.02: Phase 2 Kapitalverwendung
Bild 5.02: Phase 2 Kapitalverwendung

Vom betriebswirtschaftlichen Inhalt her, führen die Vorgänge in der Phase der Kapitalverwendung zu einer ersten wichtigen Formwandlung:
Die in Phase 1 beschafften Mittel, welche in der Regel in Geldform vorliegen, werden in Phase 2 in Sachgüter, immaterielle Güter oder in bezahlte Dienstleistungen gewandelt und damit in diesen Gütern „gebunden“.
Dies Formwandlung ist Wesensinhalt von Investitionen!