Beim Erstellen eines Businessplanes (siehe Seite UNT 2310) spielt das Thema "Kapitalbedarf" (für das avisierte Gründungsvorhaben) eine ganz entscheidende Rolle. Wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Kapitalbedarfs hat sicherlich der Fakt, welche materiellen und immateriellen Güter benötigt werden, um den avisierten Unternehmenszweck auch umsetzen zu können. So leuchtet sofort ein, dass die Gründung eines Produktionsbetriebes zur Herstellung technischer Güter einen anderen Kapitalbedarf erfordert als die Gründung eines einfachen Dienstleistungsbetriebes für ein spezielles Online-Geschäft.
Welche Aufgaben bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs zu lösen sind, soll in diesem Kapitel nunmehr ausführlicher erörtert werden. Dabei wird auch Bezug auf Fallbeispiel genommen, das auch in den folgenden Kapiteln "step-by-step" fortgeführt wird.
Zuvor wieder einige Einstiegsfragen.
Frage 1:
Der Ingenieur für Kraftfahrzeugtechnik, Max Muster, will sich selbstständig machen und einen Betrieb für die Wartung und Reparatur von Elektroautos errichten. Welche Hauptpositionen müssten - Ihrer Ansicht nach - mindestens in eine Kapitalbedarfsermittlung einbezogen werden?
Ihre Antwort:
Inhalt der Kapitaltalbedarfsermittlung ist die Bestimmung der zur Umsetzung des Gründungsvorhabens erforderlichen Mittel nach Art und wertmäßigem Umfang, unterteilt nach Positionen, die dauerhaft bzw. für längere Zeit dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens dienen sollen und solchen Positionen, die Prozess der Leistungserstellung verbraucht werden und somit immer wieder zu beschaffen sind. Im betrachteten Fall des Existenzgründers Max Muster müssen beispielsweise folgende Positionen in die Kapitalbedarfsermittlung einbezogen werden:
Aufwendungen für den Kauf oder die Pacht eines Grundstücks, sofern kein eigenes Grundstück eingebracht werden kann,
Aufwendungen für den Bau oder Umbau einer Werkstatt (mit Büroräumen),eines Parkplatzes u. a.,
Aufwendungen für benötigte Technische Anlagen wie Bearbeitungsmaschinen, Prüfgeräte, Ladegeräte, Werkzeuge u. a.,
Aufwendungen für die Büroausstattung (Computer, Kommunikationsgeräte, Büromöbel u. a.),
Aufwendungen für benötigte Sicherheitstechnik,
Aufwendungen für zu beschaffende Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren (erstes Materiallager)
und dergleichen mehr.
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 1 eingeben!
Frage 2:
Hängt - Ihrer Kenntnis nach - die Höhe des zu ermittelnden Kapitalbedarfs von der Dauer der Leistungserstellung im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens ab? (Antwort mit Begründung!)
Ihre Antwort:
Fakt ist, dass der benötigte Kapitalbedarf in ganz entscheidendem Maße von der Dauer der Leistungserstellung im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens abhängt.
So muss zum Beispiel ein Gründer, dessen Unternehmenszweck darin besteht, für Kunden spezielle Sicherheitssoftware zu erarbeiten, sicherlich eine wesentlich längere Zeit auf die (erst nach Fertigstellung der Software) eingehenden Erlöse warten (und somit den laufenden Finanzbedarf aus anderen Fonds überbrücken) als ein Gründer, der sich mit einem Stand für Brathähnchen selbstständig gemacht hat (vorausgesetzt, es kommen täglich ausreichend Kunden).
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 2 eingeben!
Frage 3:
Sollte ein Existenzgründer _ Ihrer Ansicht nach - Positionen der eigenen Lebenshaltungskosten mit in den Kapitalbedarf einbeziehen? (Antwort mit Begrünung!)
Ihre Antwort:
Die Einbeziehung von Positionen der Lebenshaltungskosten (wie Mietkosten, Versicherungen, Kfz-Kosten, sonstiger Lebensunterhalt) in die Ermittlung des Kapitalbedarfs für ein Gründungsvorhaben ist unabdingbar erforderlich. Dies deshalb, weil es bei der Realisierung eines Gründungsvorhabens eine oft über viele Monate gehende Zeitspanne "zu überstehen" gilt, ehe das "erste Geld" verdient wird (siehe das skizzierte Kreislaufmodell des Umsatzprozesses). Sind nicht ausreichende Rücklagen vorhanden, kann dem Gründer die "Puste ausgehen", ehe es zum eigentlichen Umsatzgeschäft kommt.