Im Folgenden sind fünf Aufgaben zu bearbeiten, die ein Grundwissen zum Thema "Unternehmensgründung" abverlangen.
Hinweis: Die Antworten zu gestellten Fragen sollten mindestens 12 Zeichen umfassen!
Frage 1:
Welche Grundformen einer Unternehmensgründung werden allgemein unterschieden? (Nennen Sie mindestens drei Grundformen!)
Ihre Antwort:
Grundlegende Formen der Existenzgründung sind:
Neugründung eines Unternehmens,
Selbständigkeit im Rahmen eines Franchisings,
Übernahme eines bestehenden Betriebes oder einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen,
Kleingründung, Spin-Offs, E-Business.
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Frage 2:
Welche Kriterien werden im Hinblick auf die Bewertung, Prüfung bzw. Selbstprüfung der fachlichen Qualifikation eines Gründers als besonders wichtig erachtet?
Ihre Antwort:
Die Bewertung, Prüfung bzw. Selbstprüfung der fachlichen Qualifikation eines Existenzgründers kann anhand folgender - ausgewählter - Fragestellungen und Kriterien vorgenommen werden:
Welche kaufmännische Qualifikation (in Bezug auf Kenntnisse der kaufmännischen Buchführung, der Bilanz, der Gewinnermittlung, der Preiskalkulation, der Kostenrechnung usw.) bringt der Gründer mit?
Über welche Kenntnisse verfügt der Gründer in Bezug auf das Gewerberecht, das Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Buchführungspflicht u. a.), das Gesellschaftsrecht (Rechtsformen der Unternehmen), das Vertragsrecht, das Steuerrecht (Umsatzsteuer, Einkommensteuer u. a.), das Arbeitsrecht und in Bezug auf weitere Rechtsgebiete?
Welche Kenntnisse und Erfahrungen liegen auf finanzwirtschaftlichem Gebiet (Bankgeschäfte, Zahlungsverkehr, Finanz- und Liquiditätsplanung, u. a.) vor?
Über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt der Gründer in Bezug auf den Umgang mit der modernen Informations- und Kommunikationstechnik und der Nutzung des Internets?
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Frage 3:
Welche Risiken können den Erfolg einer Unternehmensgründung nachhaltig gefährden?
Ihre Antwort:
Folgende - ausgewählte - Sachverhalte können den Erfolg einer Existenzgründung nachhaltig gefährden:
Die als Grundlage für den Schritt in die Selbstständigkeit gewählte Geschäftsidee erweist sich als nicht tragfähig.
Die eigene Belastbarkeit (körperlich und psychisch) des Existenzgründers wurde überschätzt. Die täglichen Anforderungen an Einsatzbereitschaft und Risikoübernahme werden nicht durchgestanden.
Der Start in die Selbständigkeit wurde mit zu geringen eigenen finanziellen Mitteln vollzogen. Zusagen für mögliche Aufträge und für Förderungen der Existenzgründung werden nicht eingehalten. Bei fehlender Liquidität steht das Unternehmen vor der Insolvenz.
Aufgrund unzureichender betriebswirtlicher und rechtlicher Kenntnisse werden Fehlentscheidungen getroffen, die in ihren Folgen so gravierend sind, dass die selbstständige Tätigkeit wieder aufgegeben werden muss.
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Frage 4:
Auf welche Weise kann - Ihrer Kenntnis nach - die Existenzgründung durch den Staat und durch Kreditinstitute gefördert werden?
Ihre Antwort:
Die Förderung der Existenzgründung durch den Staat und Kreditinstitute umfasst folgende Sachkomplexe:
Förderung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus über einen Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit,
Förderung der Beratung und des Coachings von Existenzgründern durch Übernahme des Großteils der Beratungskosten,
Förderung über zins- und tilgungsgünstige Starthilfen und Kredite seitens des Bundes, der Länder, der EU sowie auch seitens bestimmter Kreditinstitute. Dabei gilt das Hausbankprinzip.
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Frage 5:
Welche typischen Anmeldeformalitäten muss ein Existenzgründer bei der Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit erledigen?
Ihre Antwort:
Bei der Gründung eines Unternehmens bzw. beim Schritt in die Selbstständigkeit sind eine Reihe von Anmeldeformalitäten und gesetzlichen Vorschriften beachten. Der damit verbundene Aufwand (Zeit und Kosten) wird oft unterschätzt und eine fehlende Anmeldung oder Genehmigung kann später "teuer" werden.
Dies betrifft vor allem:
Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt (außer bei Freiberuflern), wobei eine automatische Weiterleitung der Information an die zuständige IHK bzw. HWK, an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das Landesamt für Statistik u. a. erfolgt,
Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt (gilt auch für Freiberufler) zwecks steuerlicher Auskunft und Erteilung einer Steuernummer,
Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister (bei einem Handelsgewerbe als Ist- bzw. Kannkaufmann nach HGB),
Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit zur Erteilung einer Betriebsnummer, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden,
Klärung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Pflicht, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden).