4. Kapitalbedarf, Finanzierung
4.3 Kapitalbedarf "Umlaufvermögen" [UNT 4321]
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4.3.2 Fallbeispiel Max Muster e. K.
b) Ermittlung des Kapitalbedarfs (Fortsetzung)
♦ Kapitalbedarf "Löhne"
Bei einer durchschnittlichen Kapitalbindungsdauer bei der Position "Löhne" von 8 Tagen [2 + 1 + 5 = 8] und einem durchschnittlich täglichen Lohn-Aufwand von 850,00 EUR/Tag ergibt bei dieser Position ein Kapitalbedarf von 850,00 * 8 = 6.800,00 EUR.
Bei Forderung nach "Sofort-Kasse" könnte dieser Betrag noch weiter gesenkt werden.
Im hier betrachteten Fallbeispiel ist davon auszugehen, dass der Unternehmensgründer im Prozess der Leistungserstellung vorrangig selbst "mit Hand anlegen" wird bzw. muss. Dies bedeutet, dass er den einen "kalkulatorischen Unternehmerlohn" in Rechnung stellen kann, obgleich er selbst kein "Arbeitnehmer" (mit Arbeitsvertrag) ist und demzufolge ein solcher Lohn auch nicht als Aufwand in der Buchführung erscheint. Sachlich gesehen stellen Beträge des kalkulatorischen Unternehmerlohns Zusatzkosten (in der Kostenrechnung) dar.
♦ Kapitalbedarf "sonstige Ausgaben"
Bei dieser Position erhalten wir folgendes Ergebnis:
Bei einer durchschnittlichen Kapitalbindungsdauer bei der Position "sonstige Ausgaben" von 14 Tagen [6 + 2 + 1 + 5 = 14] und einem durchschnittlich täglichen Aufwand von 600,00 EUR/Tag ergibt bei dieser Position ein Kapitalbedarf von 8.400,00 EUR.
♦ Kapitalbedarf "Umlaufvermögen" (gesamt)
Die Summation der bisher ermittelten drei Teilbeträge liefert als Ergebnis einen Kapitalbedarf im Bereich des Umlaufvermögens von
15.800,00 EUR. Dies bedeutet, dass für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens mindestens ein Betrag von 15.800 EUR vorfinanziert werden muss und im Weiteren ein solcher Betrag ständig im laufenden Unternehmensprozess gebunden ist!
Damit es bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des zu gründenden Unternehmens nicht zu "Problemen" kommt, sollte der Existenzgründer in den benötigten Kapitalbedarf noch zwei weitere Positionen einbeziehen, und zwar einerseits einen Kapitalbedarf betreffs der Überbrückung der Zeitspanne bis zur Aufnahme der eigentlichen Leistungserstellung und andererseits einen Betrag als Liquiditätsreserve.
Im betrachten Fallbeispiel werden hierzu folgende Annahmen gemacht:1
Nr. | Position | Betrag [EUR] |
1 | Kapitalbedarf "Umlaufvermögen" (Position RHB/Handelswaren, Löhne, sonstige Ausgaben) | 15.800,00 |
2 | + Kapitalbedarf "Vor Beginn der Leistungserstellung" (Ausgaben für Gebühren, Beratung, Werbung, Lebenshaltungskosten u. a.) | 30.000,00 |
3 | + Liquiditätsreserve | 40.000,00 |
4 | = Kapitalbedarf "Bereich Umlaufvermögen" | 85.800,00 |
♦ Gesamter Kapitalbedarf
Der gesamte Kapitalbedarf ergibt sich aus der Summe der beiden Hauptpositionen "Kapitalbedarf Anlagevermögen" und "Kapitalbedarf "Umlaufvermögen":
Nr. | Position | Betrag [EUR] |
1 | Kapitalbedarf "Anlagevermögen" | 600.000,00 |
2 | + Kapitalbedarf "Umlaufvermögen" | 85.800,00 |
3 | = Kapitalbedarf gesamt | 685.800,00 |
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