2.2 Geschäftsidee und weitere Klärungen

2.2.3 Eigenkapitalaufbringung und Finanzierung

 

a) Bedeutung der Eigenkapitalaufbringung

Eine hinreichende Ausstattung mit Eigenmitteln (in Form von Sachgütern, verwertbaren Rechten und sowie von Geld) ist eine unabdingbare Grundlage für eine Unternehmensgründung sowie im Weiteren für die notwendige finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens.

Die Ausstattung eines Unternehmens mit Eigenmitteln bildet a) die Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern und b) die Handlungsgrundlage für die Ingangsetzung und das Aufrechterhalten seines Geschäftsbetriebes (siehe Bild 2.07).

Höhe und sachliche Ausgestaltung der Eigenmittelausstattung wird maßgeblich durch den Unternehmenszweck sowie durch die gewählte Rechtsform des Unternehmens bestimmt.
Die entsprechende Mittelbereitstellung in Form von Geld oder in Form von geldwerten Sachgütern oder Rechten wird als Einlagenfinanzierung (der Gründer des Unternehmens) bezeichnet.
Kommen später weitere Eigentümer hinzu, dann sprechen wir von Formen der Beteiligungsfinanzierung.
Es ist zwar möglich, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Startkapital von nur einem Euro (als Bareinzahlung) zu gründen, aber damit sind Bedingungen verknüpft, die auch nicht so leicht zu erfüllen sind.

Zu den Aufgaben in der Konzeptionsphase zur Existenzgründung gehört somit auch die Klärung, welche eigenen Mittel (nach Art und Höhe) der Gründungswillige beim Start in die Selbstständigkeit aufbringen kann bzw. - im Kontext zur Rechtsform - aufbringen muss und auf welche Weise die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des zu gründenden Unternehmens generell finanziert werden kann.

Bild 2.07: Eigenkapitalaufbringung (Bezug zur Bilanz)

1 Siehe hierzu auch:

  von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre - Eine Einführung, a. a. O.,

  Excel-Datei "02_03_Kapitalbedarf.xlsm",

  Gründerzeiten: Finanzierung. IHK Baden-Württemberg (PDF-Datei).

  Herausforderung Selbstständigkeit. IHK Baden-Württemberg (PDF-Datei).