2. Gründungsprozess
2.2 Geschäftsidee und weitere Klärungen [UNT 2230]
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2.2.3 Eigenkapitalaufbringung und Finanzierung
a) Bedeutung der Eigenkapitalaufbringung
Eine hinreichende Ausstattung mit Eigenmitteln (in Form von Sachgütern, verwertbaren Rechten und sowie von Geld) ist eine unabdingbare Grundlage für eine Unternehmensgründung sowie im Weiteren für die notwendige finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens.
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Es ist zwar möglich, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Startkapital von nur einem Euro (als Bareinzahlung) zu gründen, aber damit sind Bedingungen verknüpft, die auch nicht so leicht zu erfüllen sind. Zu den Aufgaben in der Konzeptionsphase zur Existenzgründung gehört somit auch die Klärung, welche eigenen Mittel (nach Art und Höhe) der Gründungswillige beim Start in die Selbstständigkeit aufbringen kann bzw. - im Kontext zur Rechtsform - aufbringen muss und auf welche Weise die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des zu gründenden Unternehmens generell finanziert werden kann. |
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Bild 2.07: Eigenkapitalaufbringung (Bezug zur Bilanz)
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