4.4   Deckung des Kapitalbedarfs durch Finanzierung  

4.4.1 Finanzierungsquellen

b) Mögliche Finanzierungsquellen (Übersicht)

Für die Deckung des Kapitalbedarfs und somit für die Finanzierung des Geschäftsbetriebs eines Unternehmens können - vom Grundsatz her - folgende die in nachstehender Übersicht angegebenen Quellen genutzt werden.1

Nr. Finanzierungsquelle Anmerkungen
1 Eigene Mittel(Einlagenfinanzierung) Unter Einlagen ist das Einbringen von Vermögensgegenständen in ein Unternehmen zum Zwecke der Ingangsetzung, der Aufrechterhaltung bzw. der Erweiterung
des Geschäftsbetriebs eines Unternehmens zu verstehen.
Einlagen werden vom Grundsatz her auf Dauer eingebracht, wobei ggf. bestimmte Vorschriften - je nach gewählter Rechtsform des Unternehmens - zu beachten sind.

Einlagen können in Form von Geld, in Form von Sachgütern wie Grundstücke, Immobilien, Pkw und dgl., in Form von immateriellen Gütern wie Patente, Software und dgl. sowie auch in Form von Wertpapieren (Finanzanlagen) getätigt werden.
Einlagen werden durch durch den oder die Unternehmensgründer (bisherige Eigentümer bzw. Gesellschafter) und/oder - nachfolgend - durch neue Gesellschafter in ein zu gründendes oder ein bereits bestehendes Unternehmen eingebracht.
2 Haftende Eigenkapitalquellen, Eingehen einer Beteiligung (Beteiligungsfinanzierung) Jungunternehmer können die Eigenkapitalbasis dadurch stärken, dass Mittel aus dem Förderprogramm "ERP-Kapital für Gründung" oder dem Programm "KFW-Unternehmerkapital" in Anspruch nehmen.
Es handelt sich hierbei um zinsbegünstigte Nachrangdarlehen, die als "haftendes Eigenkapital" einzuordnen sind.
Der Unternehmer kann sich ferner mit einem Geschäftspartner verbinden. Dies führt allerdings zur Gründung einer Gesellschaft (welcher Art auch immer) und ist damit verbunden, dass der Partner Mitsprache in der Geschäftsführung einfordert (Beteiligungsfinanzierung).
3 Kreditfinanzierung (Fremdfinanzierung) Eine Kreditfinanzierung eines Unternehmens liegt vor, wenn die zur Ingangsetzung, Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens benötigten finanziellen Mittel von außen und zeitlich befristet in den Unternehmensprozess eingebracht werden, und zwar über die Vergabe von Krediten durch Kapitalgeber (Kreditinstitute, andere Unternehmen, Privatpersonen u.a.) und/oder aus Förderprogrammen (EU, Bund, Länder, Kommunen) bereitgestellt und/oder über Anzahlungen von Kunden und dgl.

Grundlage für die Prüfung einer Kreditbewilligung durch die Hausbank bildet einerseits der vom Gründer vorzulegende Businessplan und andererseits die Prüfung und Bewertung von Sicherheiten, die der Gründer vorweisen kann.

Eine spezielle Form der Kreditfinanzierung ist beispielsweise das Ausschöpfen eines von Lieferanten gewährten Zahlungsziels (Lieferantenkredit).
4  Zuschüsse (Fremdfinanzierung) Als Zuschussfinanzierung werden Formen der Fremdfinanzierung bezeichnet, die dadurch gekennzeichnet sind, dass einem Unternehmen nicht rückzahlungspflichtige finanzielle Mittel zugeführt oder aber Steuererleichterungen (Senkung der Steuern) bewirkt werden.
Grundlage für die Zuschussfinanzierung sind in der Regel staatliche Förderprogramme (z. B. Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG, Lohnkostenzuschüsse u. a.).
5 Sonderformen (Leasing, Factoring) Leasing bedeutet Erwerb und zeitlich befristete Nutzung eines Wirtschaftsgutes auf der Grundlage eines Leasing-Vertrages zwischen einem Leasing-Geber und dem betreffenden Unternehmen als Leasing-Nehmer.

Als Factoring wird der vertraglich geregelte, fortlaufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens durch einen Factor bezeichnet.
Grundlage des Factoring ist ein Vertrag zwischen a) einem leistenden Unternehmen (als Verkäufer, Klient des Factors) und b) einem Finanzierungsinstitut (Factor).
6 Anleihen Unter einer Anleihe versteht man einen langfristigen Kredit, der durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt aufgenommen wird.
Anleihen verbriefen einen Rückzahlungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zinszahlungen in bestimmter Höhe als Entgelt für die Überlassung des Kapitals

 

Bei allen diesen Quellen handelt es sich um Formen der Außenfinanzierung (siehe Bild 2,12, Seite UNT 2420).

1 Siehe hierzu auch:

 Gründerzeiten-Finanzierung (PDF-Datei)