1. Einführung
1.1 Wege in die Selbständigkeit [UNT 1112]
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1.1.1 Unternehmensgründung, Existenzgründung
c) Gründer
Gründer sind Personen, die als Unternehmer risikobewusst denken und handeln müssen. Dies bedeutet vor allem:
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Durch diese und weitere Merkmale unterscheiden sich Gründer von sog. Scheinselbstständigen, denn Indizien für eine Scheinselbstständigkeit liegen dann vor, wenn die betreffende Person
- im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Beschäftigten angestellt hat, dessen Arbeitsentgelt aus
diesem Beschäftigungsverhältnis im Monat 400 Euro übersteigt und/oder. - auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und/oder
- Tätigkeiten ausführt, die typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen lassen und/oder
- Tätigkeiten der Person ausführt, die dem äußeren Erscheinungsbild nach den Arbeiten entsprechen, die für den selben Auftraggeber zuvor auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wurden.
An dem Aufdecken einer Scheinselbstständigkeit sind vor allem die Sozialversicherungsträger interessiert. Existenzgründer müssen daher bei der Gestaltung und Ausführung von Vertragsverhältnissen streng darauf achten, dass sich ihre Tätigkeit als Selbstständiger deutlich von der eines abhängig Beschäftigten unterscheidet.2
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